Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Eine Demonstration gegen die Corona-Beschränkungen darf nach einer Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts trotz eines Verbots der Stadt an diesem Donnerstagabend stattfinden. Die Verbotsverfügung sei rechtswidrig, weil die Stadt andere Möglichkeiten als ein Versammlungsverbot nicht ernsthaft in Erwägung gezogen habe, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Dazu gehöre, Auflagen zu erlassen. Die Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel wurde zugelassen. (Aktenzeichen 5 L 3106/20.F)
Angemeldet ist den Angaben zufolge ab 19 Uhr eine Kundgebung aus einer Veranstaltungsreihe mit dem Titel „Corona Info-Tour“ zu dem Thema „Aufklärung zum Thema Corona Fakten“ mit etwa 200 bis 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die Verbotsverfügung der Stadt erging am 18. November mit Verweis auf eine Demonstration von „Querdenkern“ am vergangenen Samstag, bei der Auflagen wie Abstände und Maskenpflicht nicht eingehalten worden waren. Die Kundgebungen waren deshalb von der Polizei aufgelöst worden. Die Veranstaltung soll nach Angaben des zuständigen Dezernats auf dem Paulsplatz vor der Paulskirche stattfinden.
Sicherheitsdezernent Markus Frank (CDU) nannte die Entscheidung nicht nachvollziehbar. Bei der „Corona Info-Tour“ handele es sich um Versammlungen, die die Maßnahmen zum Schutz vor dem Virus ablehnten - insbesondere Mindestabstände und Mund-Nasen-Bedeckungen. Dies sei bereits bei Veranstaltungen in anderen Städten beobachtet worden. Die Stadt werde nicht vor den VGH ziehen, sondern eine Auflagenverfügung erlassen, die Abstands- und Maskenregelungen enthalte. „Es wird nun interessant sein zu sehen, ob sich die Anmelder und die Teilnehmenden an die Auflagen halten“, erklärte Frank.