Wiesbaden:Kritik an sozialem Zwang bei Nutzung von Chatdiensten

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Alexander Roßnagel, hessischer Datenschutzbeauftragter. (Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild)

Der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel sieht die Gefahr einer sozialen Ausgrenzung bei einem Verzicht auf bestimmte Chatdienste. Wer aus Sorge...

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel sieht die Gefahr einer sozialen Ausgrenzung bei einem Verzicht auf bestimmte Chatdienste. Wer aus Sorge um seine persönlichen Daten etwa vom Messengerdienst WhatsApp zu einem anderen, von Datenschützern empfohlenen Anbieter wechseln wolle, solle dies am besten auch bei seinen Chatpartnern anregen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden. „Es wird ein hoher sozialer Zwang ausgeübt, ein bestimmtes Produkt zu nutzen.“ Wechsele man alleine zu einem anderen Messenger, könne das zu einem Ausschluss aus dem Sozialgeschehen im Bekanntenkreis führen.

„Viele sind mit WhatsApp unzufrieden, sehen auch, dass es datenschutztechnisch Probleme gibt“, sagte Roßnagel. Dennoch blieben sie aus Sorge, den Kontakt zu Freunden zu verlieren, dem Chatdienst treu, erklärte er. „Man muss dann eigentlich immer gemeinsam in der ganzen Gruppe wechseln. Wenn nur ein einzelner wechselt, dann ist das mit dem Verlust sozialer Kontakte verbunden.“

Wer sich um seine Daten im Netz sorgt, sollte aus Sicht des Experten nicht nur sein WhatsApp-Profil löschen, sondern auch das Facebook-Konto schließen. Schließlich sei bei der Eröffnung eines Nutzerkontos bei beiden Anbietern eine Einwilligung zur Verarbeitung persönlicher Daten notwendig, sagte Roßnagel. Diese informiere den Betroffenen jedoch nicht klar über die Konsequenzen der Zustimmung zur Datenverarbeitung. „Bei dieser Form der Einwilligung ist überhaupt nicht nachvollziehbar, wozu man ja gesagt hat.“

Der Experte verwies auf Artikel 12 der Datenschutzgrundverordnung. „Dort steht ausdrücklich, dass solche Einwilligungen einfach, in klarer Sprache und gut verständlich formuliert sein sollen.“ Man müsse als Nutzer vor der Einwilligung gut nachvollziehbar informiert sein, wie die Datenverarbeitung genau aussehe, erklärte Roßnagel. Da Facebook und WhatsApp dies nicht gewährleisteten, empfehle er, die Nutzung der Social-Media-Kanälen zu überdenken.

© dpa-infocom, dpa:210708-99-301095/2

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