Infektionsschutzgesetz:Ausgangssperre wird entschärft

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Ausgangssperre als Mittel zur Pandemiebekämpfung: Mitarbeiter der Kölner Ordnungsamtes patrouillieren durch eine verlassene Straße - in der sonst das Nachtleben tobt. (Foto: Roberto Pfeil/dpa)

An den Plänen zur "Notbremse" gab es viel Kritik. Jetzt haben sich die Regierungsfraktionen auf Änderungen verständigt - nicht nur bei der Ausgangssperre. So müssen sich Betriebe auf strengere Regeln einstellen.

Von Henrike Roßbach und Angelika Slavik, Berlin

Strengere Regeln für Schulen und Betriebe, Lockerungen bei den Ausgangsbeschränkungen: Die Fraktionen von Union und SPD haben sich am Montag darauf verständigt, den Regierungsentwurf für die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes deutlich zu verändern. So soll die umstrittene Ausgangssperre erst von 22 Uhr an gelten, zudem soll man alleine bis Mitternacht unterwegs sein dürfen, "für Sport und das Vertreten der Beine", wie SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich es nach den Fraktionssitzungen nannte. Die Beratungen im Gesundheitsausschuss dauerten bei Redaktionsschluss noch an.

Der Regierungsentwurf hatte die Ausgangssperre von 21 bis fünf Uhr vorgesehen, nahezu ohne Ausnahmen. Schon in der ersten Lesung im Bundestag am Freitag hatte es darüber heftige Debatten gegeben. Eine Ausgangssperre sei unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich fragwürdig, argumentierte die Opposition - aber auch unter Abgeordneten der Regierungsparteien war die Regelung umstritten.

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In der Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss am Freitag gab es ebenfalls Kritik. Für die Wirksamkeit von Ausgangssperren gebe es "bislang wenig wissenschaftliche Evidenz", schrieb etwa die Gesellschaft für Aerosolforschung. Die um ein Vielfaches höhere Infektionsgefahr in Innenräumen werde im Entwurf "nicht hinreichend gewürdigt".

Die nächtliche Ausgangssperre bleibt umstritten

Mützenich zeigte sich optimistisch, dass die neue Regelung "auch einer Überprüfung der Gerichte" standhalten werde. Christoph Möllers jedoch, Rechtswissenschaftler an der Berliner Humboldt-Universität, hatte in seiner Stellungnahme für die Anhörung darauf hingewiesen, dass Ausgangssperren nur dann zulässig seien, wenn sie gegenüber Kontaktbeschränkungen ein "effizienteres Mittel darstellen". Die von der Regierung angeführten Studien aber könnten das nicht belegen. Auch von der Opposition gab es an der neuen Fassung Kritik. FDP-Gesundheitspolitikerin Katrin Helling-Plahr sagte der Süddeutschen Zeitung: "Pauschale Ausgangssperren werden verfassungsrechtlich nicht weniger problematisch, wenn man sie an die Sommerzeit anpasst."

Verschärfen wollen die Fraktionen die Regeln am Arbeitsplatz. So soll die Home-Office-Pflicht in das Gesetz geschrieben werden, derzeit ist sie über eine Verordnung geregelt. Laut Änderungsantrag müssen Arbeitgeber Home-Office anbieten und - das ist neu - Beschäftigte müssen dieses Angebot auch annehmen, wenn keine Gründe entgegenstehen.

In der Expertenanhörung hatten unter anderem die Aerosolforscher wie auch die Kinder- und Jugendärzte gefordert, den Arbeitsplatz stärker in den Blick zu nehmen. Kein Gehör allerdings fanden letztere mit ihrer Einschätzung, dass Schulen "auch in Zeiten der Corona-Pandemie sicher geöffnet bleiben können", wenn die entwickelte Leitlinie zur Covid-Prävention in den Schulen "endlich und vollständig" umgesetzt werde.

Die neuen Inzidenzgrenzen sind Ergebnis wilden Ringens

Stattdessen sollen Schülerinnen und Schüler nun schon von einer Inzidenz von 165 an ins Homeschooling wechseln müssen - im Regierungsentwurf war das erst von 200 an vorgesehen. Allerdings hatten das unter anderem Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Lothar Wieler, der Chef des Robert-Koch-Instituts, als "zu hoch" bezeichnet. Ein Ausschussmitglied sagte der SZ, die neue Inzidenzgrenze von 165 sei das Ergebnis eines wilden Ringens mit den Ländern.

Laut Änderungsantrag der Fraktionen soll auch das Einkaufen mit negativem Test und Terminvereinbarung ("Click & Meet") bis zu einem Inzidenzwert von 150 möglich bleiben, Zoobesuche bleiben mit negativem Test erlaubt, Sport im Freien für bis zu fünf Kinder bis 14 Jahre ebenfalls.

Alle Regelungen sollen zunächst bis zum 30. Juni gelten. Neuen Verordnungen der Regierung für geimpfte oder getestete Bürger muss künftig der Bundestag zustimmen. Insgesamt soll die bundesweite Notbremse die Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus vereinheitlichen - bislang gehen die Länder sehr unterschiedliche Wege in der Pandemiebekämpfung. Am Mittwoch soll im Bundestag über das Gesetz abgestimmt werden.

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