Corona:"Im Großen und Ganzen gut gemacht"

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Er mahnt, er warnt, er twittert: Karl Lauterbach (SPD), 58. (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Karl Lauterbach lobt den Entwurf für ein schärferes Infektionsschutzgesetz. Wichtig seien konsequente Testpflichten. Sonst drohe es "ein Gesetz in den Dauerlockdown hinein" zu werden.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat den Entwurf der Bundesregierung für eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes gelobt. "Das ist ein sehr guter Entwurf", sagte er der Süddeutschen Zeitung am Samstag. Gut sei, dass jenseits einer Inzidenz von 100 keine Lockerungen mehr möglich wären, "auch keine Modellversuche". Auch die geplante Testpflicht in den Schulen als Voraussetzung für Präsenzunterricht, die laut dem aktuellen Entwurf direkt im Infektionsschutzgesetz geregelt werden soll, sei wichtig; ebenso die Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr an - auch wenn er persönlich sich 20 Uhr gewünscht hätte. "Aber 21 Uhr ist akzeptabel."

Lauterbach lobte zudem, dass eine Änderung der Arbeitsschutzverordnung im Gespräch sei, wodurch "endlich die Testpflicht in den Betrieben kommen soll". Im Entwurf für das Infektionsschutzgesetz selbst ist eine zweimalige, verpflichtende Testung in den Betrieben nicht direkt aufgeführt. Allerdings ist dort geregelt, dass künftig auch die Bundesregierung über Rechtsverordnungen Ge-und Verbote zum Schutz gegen die Pandemie erlassen kann, "insbesondere weitergehende Vorschriften und Maßnahmen des Infektionsschutzes". Und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte zuletzt schon mit einer Testpflicht gedroht, sollten nicht mindestens 90 Prozent aller Unternehmen ihren Mitarbeitern Tests anbieten - was jüngsten Erhebungen nach nicht der Fall ist.

Lauterbach sagte, seinen Berechnungen nach könnte die Kombination der geplanten Maßnahmen den R-Wert insgesamt um bis zu 0,35 senken. "Damit könnte man auch bei der Virus-Mutante B 1.1.7 unter einen R-Wert von 1 kommen." Das würde bedeuten, dass sich das Infektionsgeschehen verringert, denn ein R-Wert von 0,9 bedeutet beispielsweise, dass zehn Infizierte nur neun weitere Personen anstecken.

"Im Großen und Ganzen wäre das Gesetz so gut gemacht", sagte Lauterbach. Zwei Gefahren aber sehe er noch: dass erstens die Testpflicht in den Betrieben noch verwässert werden könnte. "Die Unionsfraktion hat in der Vergangenheit sehr häufig die Unternehmensinteressen höher gestellt als die Gesundheitsinteressen im Rahmen der Pandemiebekämpfung." Und dass es zweitens bei der Testpflicht in den Schulen Lücken geben könnte. "Es muss gelten: Wenn Eltern für ihre Kinder keine Tests wollen, dann darf es für diese Kinder keinen Präsenzunterricht geben." Das gleiche müsse gelten, wenn zwei Schülertests in der Woche nicht organisiert werden könnten.

Werde die Testpflicht in Betrieben und Schulen nicht gut und konsequent umgesetzt, "dann ist das ein Gesetz in den Dauerlockdown hinein", warnte Lauterbach. Denn die Inzidenz werde dann weiter dauerhaft über 100 liegen und das Land dem Infektionsschutzgesetz entsprechend im Lockdown verharren. "Der Patient bekäme dann zwar Bettruhe, aber keine Medizin", sagte Lauterbach.

Allein eine Testpflicht in den Betrieben könne für einen um 0,2 niedrigeren R-Wert sorgen. "Aus meiner Sicht ist das der wichtigste Einzelpunkt." Er hätte es deshalb auch besser gefunden, wenn die Testpflicht in den Unternehmen im Infektionsschutzgesetz selbst geregelt würde, statt in der Arbeitsschutzverordnung. Allerdings habe auch die Regelung über die Arbeitsschutzverordnung einen Vorteil, nämlich den, dass die Testpflicht dann auch für Inzidenzen von unter 100 gelte.

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