Corona-Pandemie:Die Bund-Länder-Beschlüsse im Überblick

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Kein 2 G mehr in Geschäften, bald dürfen auch Ungeimpfte wieder ins Restaurant und am 19. März sollen fast alle Corona-Maßnahmen auslaufen: Was Kanzler Scholz und die Ministerpräsidenten beim Corona-Gipfel entschieden haben.

Von Kassian Stroh

Von einem "Freiheitstag" wie in anderen Ländern will Bundeskanzler Olaf Scholz nicht sprechen. Auf ihrem Corona-Gipfel haben er und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder aber daran festgehalten, dass zum 19. März fast alle Corona-Maßnahmen auslaufen sollen. Und bis dahin werden sie in zwei Schritten gelockert - zum Beispiel die Kontaktbeschränkungen oder die Zugangsregeln in der Gastronomie. Das geht aus dem Beschluss hervor, auf den sich Scholz und die Länder-Regierungschefs geeinigt haben.

Das heißt aber nicht, dass das alles überall auch genau so und zum selben Zeitpunkt kommt. Denn für die Vorschriften zum Infektionsschutz sind die Länder zuständig - und die weichen nicht selten von der Linie ab, die sie bei den Bund-Länder-Treffen selber mitgetragen haben. Ein Beispiel: Bayern hat bereits am Dienstag das Ende der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte in seine Verordnung geschrieben, was aber erst am Mittwoch als bundesweit einheitliche Linie festgelegt wurde.

Erster Öffnungsschritt

Kontaktbeschränkungen: Für alle, die gegen Corona geimpft oder von einer Infektion genesen sind, soll es bald keinerlei Kontaktbeschränkungen mehr bei einem privaten Treffen geben. Das planen Bund und Länder als ersten Öffnungsschritt. Diese Menschen - und das sind die meisten in Deutschland - können sich also treffen, mit wem sie wollen, solange auch diese Personen alle geimpft oder genesen sind. Für Ungeimpfte soll bis zum 19. März weiter gelten: Sie dürfen sich nur mit höchstens zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

2 G im Einzelhandel: Die bisherigen Zugangsregeln für Geschäfte sollen komplett entfallen. Das hat allerdings geringe Auswirkungen, da die meisten Bundesländer die 2-G-Regel im Einzelhandel ohnehin schon abgeschafft haben. Beim Einkaufen muss man aber weiter eine medizinische Maske tragen, eine FFP2-Maske wird empfohlen.

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Der Beschluss enthält eine Klausel, die den Ländern einige Freiheit einräumt: In Bereichen, "die keine oder nur geringe überregionale Auswirkungen haben", sollen sie "eigenverantwortlich" entscheiden. Das tun sie formal zwar schon immer, dass es nun aber betont wird, gibt den Landesregierungen Argumentationsspielraum.

Zweiter Öffnungsschritt am 4. März

Gastronomie und Hotels: Vom 4. März an sollen auch Ungeimpfte wieder in Restaurants gehen dürfen, wenn sie einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Auch in den Hotels soll dann 3 G gelten. Die bisher geschlossenen Clubs und Diskotheken sollen wieder öffnen dürfen mit einer 2-G-Plus-Kontrolle - das heißt: Rein darf nur, wer geimpft und genesen ist und zusätzlich einen Test vorlegt oder wer eine Auffrischungsimpfung bekommen hat.

Großveranstaltungen: In Stadien oder Hallen soll wieder mehr Publikum erlaubt sein: Im Freien dürfen bis zu 25 000 (und zwar auf maximal drei Viertel der Plätze), im Inneren bis zu 6000 (maximal 60 Prozent der Plätze) Zuschauer dabei sein. Hier soll 2 G oder 2 G Plus gelten.

Dieser zweite Öffnungsschritt steht aber unter dem Vorbehalt, dass die Krankenhäuser nicht voller Corona-Patienten sind.

Dritter Öffnungsschritt am 20. März

In einem letzten Schritt sollen ab dem 20. März alle "tiefgreifenderen" Maßnahmen entfallen, "wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt", heißt es im Beschluss. Auch die Pflicht, dass Betriebe ihren Beschäftigten grundsätzlich Homeoffice ermöglichen müssen, entfällt dann.

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Seit im November von SPD, Grünen und FDP das Infektionsschutzgesetz entsprechend geändert wurde, laufen zum 19. März die bisherigen Möglichkeiten der Länder aus, Corona-Maßnahmen zu verhängen. Es brauche aber weiter "Basisschutzmaßnahmen", heißt es im Beschluss. Dazu zählen Hygienevorschriften, Testpflichten in bestimmten Bereichen, eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen sowie im Nahverkehr oder auch spezielle Vorgaben für Altenheime oder Kliniken. Eine neue Rechtsgrundlage dafür soll der Bund nun rasch verabschieden. Sie soll auch weitergehende Regelungen enthalten für Regionen, in denen wegen hoher Infektionszahlen das Gesundheitssystem überlastet ist. Und sollte die allgemeine Lage wieder deutlich schlechter werden, soll der Bund wieder weitergehende Regelungen treffen.

Weitere Beschlüsse

Genesenenstatus: Wer als geimpft oder genesen gilt und vor allem wie lange, das soll nun nicht mehr das Robert-Koch-Institut (RKI) entscheiden, sondern der Bund im Rahmen einer Verordnung, bei deren Erstellung auch die Länder angehört werden. Der Grund: Als das RKI im Januar den Genesenenstatus auf drei Monate verkürzte, ohne das vorab mitzuteilen, gab es großen Unmut auch in der Politik.

Hochrisikogebiete: Hier soll der Bund eine neue Einstufung erlassen, welche Länder als Hochrisikogebiete zählen. Hintergrund ist: In vielen Ländern der Erde sind die Infektionszahlen stark gestiegen, deshalb fielen Urlaubs-Rückkehrer oft plötzlich unter eine Quarantäne-Pflicht. Insbesondere für Familien, deren Kinder bislang noch nicht geimpft werden konnten, ist das ein Problem.

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Impfen: "Eine hohe Impfquote ist die Grundvoraussetzung, um dauerhaft auf Infektionsschutzmaßnahmen verzichten zu können und einen saisonalen Anstieg der Infektionsfälle hinzunehmen", heißt es im Bund-Länder-Beschluss. Deshalb sei man weiter für eine allgemeine Impfpflicht. Darin seien sich alle 16 Länder und er einig, sagte Kanzler Scholz im Anschluss an das Treffen. Von einem zentralen Impfregister, wie von den unionsgeführten Ländern gewünscht, ist in dem Papier keine Rede. Das sei technisch kompliziert und dauere lange, sagte Scholz. Man müsse eine Impfpflicht also auf anderen Wegen kontrollieren - und das gehe auch.

Berufsbezogene Impfpflicht: In der vergangenen Woche gab es viel Ärger, als Bayern ankündigte, die Impfpflicht für Beschäftigte in Pflege und Gesundheitswesen auszusetzen, die vom 15. März an gilt. Bayerns Argument: Der Bund weigere sich, allgemeine Vollzugshinweise zu erlassen, und man fürchte viele Kündigungen in einem personell ohnehin angespannten Bereich. Im Beschluss steht dazu nun ein Kompromiss: Bund und Länder befänden sich in einem "intensiven Abstimmungsprozess". Die Gesundheitsämter hätten einen Ermessensspielraum, was zum Beispiel mit ungeimpften Pflegern geschehen soll. "Ein Betretungsverbot stellt die letzte Stufe dar. Daher wird es nicht sofort flächendeckend automatisch zu derartigen Betretungsverboten kommen." Sie können nach eigenem Ermessen auch ein Bußgeld verhängen.

Bessere Daten: Bei der Corona-Bekämpfung hat sich immer wieder gezeigt, dass verlässliche Daten zum aktuellen Geschehen fehlen. Bemerkenswert ist deshalb, dass die Runde der Regierungschefs nun, zwei Jahre nach Ausbruch der Pandemie, ihre Gesundheitsminister beauftragt, die relevanten Zahlen "altersabhängig, tagaktuell, regionalisiert und mit guter Qualität" zu erfassen und an eine Zentrale zu übermitteln.

Am 17. März 2022 will die Bund-Länder-Runde wieder zusammenkommen.

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