Chipkonzern:Sachsen setzt auf Zusage für TSMC-Förderung

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Das Bundesverfassungsgericht hat den zweiten Nachtragshaushalt 2021 im Bund gekippt. Dabei ging es um die Finanzierung von Klimaschutz und Investitionen. Was heißt das für wichtige Halbleiter-Projekte wie die Ansiedlung von TSMC in Dresden?

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Berlin/Dresden (dpa/sn) - Sachsen setzt trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt auf die gegebenen Zusagen des Bundes zu den Milliarden-Hilfen für die Ansiedlung des Chipkonzerns TSMC in Dresden. „Wir gehen davon aus, dass die geplante Ansiedlung von TSMC in Dresden wie geplant vollzogen wird“, sagte ein Regierungssprecher am Mittwoch auf Nachfrage. Die Staatsregierung habe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen. „Die Bewertung der haushalterischen Auswirkungen dieser Entscheidung ist Sache des Bundes“. Ähnlich äußerte sich auch das Wirtschaftsministerium in Dresden auf Nachfrage.

Im August hatte der taiwanische Weltmarktführer TSMC angekündigt, ein Halbleiterwerk in Dresden errichten zu wollen. Die Bundesregierung hatte angekündigt, den Bau mit bis zu fünf Milliarden Euro unterstützen zu wollen. Das entspricht etwa der Hälfte der geplanten Investitionssumme. Das Werk soll gemeinsam mit Bosch, Infineon und NXP gebaut werden - der Fokus liegt auf Chips für die Autoindustrie.

Zumindest ein Teil der Fördermilliarden für TSMC soll dem Vernehmen nach aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen, aus dem die Bundesregierung Projekte für mehr Klimaschutz und Transformation der Wirtschaft bezahlt. Diesen Fonds betrifft auch das Urteil des Verfassungsgerichts in Karlsruhe vom Mittwoch. Danach darf der Bund zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder nicht für den Klimaschutz nutzen. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei verfassungswidrig.

Der Branchenverband Silicon Saxony hat eine rasche Klärung der Finanzierung von Mikroelektronik-Projekten wie Intel und TSMC gefordert. „Das Urteil bedeutet Unsicherheit für die angekündigten Halbleiterinvestitionen“, sagte Geschäftsführer Frank Bösenberg. Die Bundesregierung sei nun gefordert, die angekündigte Finanzierung möglichst noch in diesem Jahr sicherzustellen. Neben Klimaschutzprojekten sieht der Verband die Finanzierung von Investitionsprojekten in der deutschen Halbleiterindustrie gefährdet, die mit den Mitteln des Klima- und Transformationsfonds ermöglicht werden sollen. In Summe gehe es bei den Investitionen von unter anderem Intel und TSMC um mindestens 14 Milliarden Euro, hieß es.

Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts bezieht sich auf den Haushalt 2021. Wegen der Notfallsituation während der Corona-Pandemie hatte der Bund den Etat per Kreditermächtigung um 60 Milliarden Euro aufgestockt. In solch außergewöhnlichen Situationen ist es trotz Schuldenbremse möglich, Kredite aufzunehmen. Am Ende wurde das Geld aber nicht für die Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen gebraucht. Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP wollte die 60 Milliarden daher für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF) nutzen und schichtete das Geld mit Zustimmung des Bundestags rückwirkend um - jedoch erst im Jahr 2022.

„Es stellt Deutschland vor große Herausforderungen, weil diese Bundesregierung sehr unbedarft an die Arbeit gegangen ist und viele grundlegende ökonomische Gesetzmäßigkeiten, Notwendigkeiten außer Acht gelassen hat“, kritisierte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer nach einem Treffen der ostdeutschen Länderchefs. Es brauche eine Lösung für die 60 Milliarden Euro, so der CDU-Politiker. „Dahinter hängen wichtige Zukunftsaufgaben, die nicht unterlassen werden können, weil sie die Zukunft der kommenden Generation bestimmen.“

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) betonte am Mittwoch, alle zugesagten Verpflichtungen würden eingehalten. Er nannte zudem Beispiele für Vorhaben aus dem Klima- und Transformationsfonds: die Übernahme der Ökoenergie-Umlage und damit die Senkung der Stromkosten für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Förderung von Gebäudesanierung durch neue Fenster, Türen und Dämmung, die Förderung von E-Mobilität inklusive der Ladesäulen-Infrastruktur, Unterstützung von Geothermie-Projekten und Ausbau von Fernwärme.

Die Bundesregierung erklärte, sie lege die Vorhaben vorübergehend auf Eis, die aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden sollten. Das gelte für Verpflichtungsermächtigungen für 2024 und die Folgejahre - mit Ausnahme von Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich, sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP) in Berlin.

© dpa-infocom, dpa:231115-99-957973/3

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