Bundesregierung:DGB-Chef: Gesetzlicher Mindestlohn gilt auch für Minijobber

Berlin (dpa) - Die Gewerkschaften wollen penibel darauf achten, dass der kommende gesetzliche Mindestlohn von Arbeitgebern nicht unterlaufen wird. "Der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gilt ab dem 1. Januar 2015. Darauf werden wir streng achten." Das sagte der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, der dpa. Das müssten die Schmutzarbeitgeber wissen, die immer noch meinten, sie könnten das unterlaufen, sagte Sommer. Er räumte aber ein, dass es für eine zweijährige Übergangszeit auch Ausnahmen von den 8,50 Euro geben kann, wenn dies tarifvertraglich vereinbart ist.

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Berlin (dpa) - Die Gewerkschaften wollen penibel darauf achten, dass der kommende gesetzliche Mindestlohn von Arbeitgebern nicht unterlaufen wird. „Der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gilt ab dem 1. Januar 2015. Darauf werden wir streng achten.“ Das sagte der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, der dpa. Das müssten die Schmutzarbeitgeber wissen, die immer noch meinten, sie könnten das unterlaufen, sagte Sommer. Er räumte aber ein, dass es für eine zweijährige Übergangszeit auch Ausnahmen von den 8,50 Euro geben kann, wenn dies tarifvertraglich vereinbart ist.

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