Bundesrat:GEW: Nach Digitalpakt auch Bundesgeld für Schulgebäude

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Ein Schüler eines Gymnasiums errechnet eine Gleichung mit einem iPad im Matheunterricht. (Foto: Britta Pedersen)

Berlin (dpa) - Vor der wohl entscheidenden Sitzung des Vermittlungsausschusses unter anderem zum Digitalpakt Schule fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) weitere Bundesmittel für Bildung.

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Berlin (dpa) - Vor der wohl entscheidenden Sitzung des Vermittlungsausschusses unter anderem zum Digitalpakt Schule fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) weitere Bundesmittel für Bildung.

„Wir brauchen auch mehr Geld für Schulbauten“, sagte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Der Sanierungsstau ist riesig.“ In fast allen Städten seien wegen der immer zahlreicheren Schüler zudem zusätzliche Schulen nötig.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt heute weiter über eine Grundgesetzänderung unter anderem für die Digitalisierung der Schulen. Nach intensiven Beratungen hinter verschlossenen Türen wird nach Angaben aus Verhandlungskreisen mit einer Entscheidung gerechnet. Erwartet wird eine Empfehlung des Vermittlungsausschusses an beide Kammern. Es geht darum, ob und unter welchen Bedingungen der Bund den Ländern und Kommunen künftig Mittel für Schulen, sozialen Wohnungsbau und Nahverkehr zur Verfügung stellen darf. Die geplante Grundgesetzänderung soll unter anderem den Weg für den Digitalpakt Schule ebnen.

Die Ministerpräsidenten Bayerns und Hessens, Markus Söder (CSU) und Volker Bouffier (CDU), sehen große Chancen für eine Einigung. „Wir haben einen guten Kompromiss gefunden“, sagte Söder der „Süddeutschen Zeitung“. „Eigentlich steht einer Einigung nichts mehr im Weg.“ Bouffier sprach in der Zeitung ebenfalls von einem „sehr vernünftigen Kompromiss“. Er gehe davon aus, dass er eine breite Mehrheit finden werde.

Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zeigte sich zuversichtlich, „zu einer guten Einigung zu kommen“. Die SPD-Politikerin sagte der „Rheinischen Post“ (Mittwoch): „Wir haben mit dem, was die von uns eingesetzte Arbeitsgruppe vorbereitet hat, eine gute Grundlage für die Diskussion im Vermittlungsausschuss.“

Der zwischen Bund und Ländern bereits ausgehandelte Pakt regelt die geplante Finanzhilfe des Bundes von fünf Milliarden Euro für WLAN, Computer und digitale Lerninhalte an den Schulen. Der Bundestag hatte einen Gesetzentwurf für die Grundgesetzänderung beschlossen. Die Länder lehnten den Gesetzesplan aber im Bundesrat im Dezember geschlossen ab. Sie fürchteten zu starke Eingriffe in ihre Zuständigkeiten. Auch ein Vermittlungsergebnis braucht erneut jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundesrat und Bundesrat.

Tepe sagte: „Wir von der GEW erwarten, dass Bund und Länder endlich an einem Strang ziehen und dass mehr Geld für Bildung fließt.“ Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer warteten auf die Schuldigitalisierung.

Im Bundestag wird nun ebenfalls mit einem Durchbruch gerechnet. Das machten die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD, Ralph Brinkhaus (CDU) und Andrea Nahles (SPD), am Dienstag deutlich.

Tepe wies Bedenken von Ländern, ihre Zuständigkeit für Bildung werde zu stark angetastet, zurück. „Die Länderzuständigkeit wird ja nicht aufgehoben dadurch, dass das Kooperationsverbot gelockert wird“, sagte sie. Dieses Verbot besagt bislang, dass der Bund bei Schulen und Bildung nicht unter die Arme greifen darf. Deutlich mehr Mittel würden auch gebraucht, damit es in Grundschulen wie versprochen deutlich mehr Ganztagsangebote geben könne.

Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass der Bundestag die geplante Grundgesetzänderung für den Digitalpakt bereits an diesem Donnerstag beschließen wird. Mit Milliardenhilfen des Bundes sollen Deutschlands Schulen digitalisiert und der soziale Wohnungsbau angekurbelt werden; außerdem sollen Bundesmittel in den Nahverkehr fließen. Den Weg für die nötige Grundgesetzänderung soll der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Mittwochabend frei machen. „Wir werden heute abschließen“, sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Carsten Schneider in Berlin. Da sei er „sehr sicher“. Bereits an diesem Donnerstag wolle der Bundestag das entsprechende Gesetz beschließen.

Auch im Bundesrat ist dann noch eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Die Länderkammer dürfte bei ihrer nächsten Sitzung am 15. März darüber entscheiden. Seit der ersten Sitzung des Vermittlungsausschusses Ende Januar hatten Vertreter der Bundestagsfraktionen und der Länder intensiv über strittige Punkte verhandelt.

Von der Sitzung am Abend wird eine Empfehlung des Vermittlungsgremiums erwartet. Die geplante Grundgesetzänderung soll unter anderem den Weg für den Digitalpakt Schule ebnen. Diese zwischen Bund und Ländern bereits ausgehandelte Vereinbarung regelt, wie vorgesehene fünf Milliarden Euro des Bundes für die Ausstattung der Schulen mit WLAN, digitalen Lerninhalten und Computern eingesetzt werden sollen. Die Schulen sind ebenso wie der ebenfalls betroffene Wohnungsbau und der Nahverkehr eigentlich Sache von Ländern und Kommunen - deshalb soll für die Bundeshilfen nun das Grundgesetz geändert werden. Die Länder hatten zu große Eingriffe in ihre Befugnisse befürchtet.

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