Bundesländer - Schwerin:MV setzt Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs vorerst aus

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ILLUSTRATION - Eine schriftliche Verwarnung wegen zu schnellem Fahren liegt zusammen mit einem Autoschlüßel und Geldscheinen auf einem Tisch. Foto: picture alliance / Angelika Warmuth/dpa (Foto: dpa)

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Schwerin (dpa/mv) - Der umstrittene neue Bußgeldkatalog wird in Mecklenburg-Vorpommern vorerst nicht mehr angewendet. Ab sofort solle wieder der alte Bußgeldkatalog angewendet werden, sagte eine Sprecherin des Verkehrsministeriums am Freitag in Schwerin. "Es kommt jetzt auf den konkreten Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums an, was im Detail angepasst werden soll", sagte MV-Verkehrsminister Christian Pegel (SPD) in einer Mitteilung.

Der Bund hatte am Donnerstag die Forderung angesichts rechtlicher Unsicherheiten an die Länder gegeben. Mehrere Bundesländer wie das Saarland und Bayern hatten zuvor bereits angekündigt, dass der umstrittene Bußgeldkatalog vorerst nicht mehr angewendet werden solle.

Hintergrund sind rechtliche Unsicherheiten, vor allem über eine Regelung: Demnach droht nun ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell - zuvor galt dies bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Wie viele Verstöße dadurch zu Unrecht in MV ausgesprochen wurden, war zunächst unklar. Das Landesverkehrsministerium berief sich auf Schätzungen des Bundesverkehrsministeriums, wonach in Deutschland rund 3000 Tempoverstöße mehr dadurch erlassen wurden.

"Die Geschwindigkeitsüberschreitungen in Städten und Gemeinden wieder zum "Kavaliersdelikt" zu machen, würde ich nicht unterstützen. Denn dies würde dem klaren Ziel der Bußgeldnovelle, für Leben und Gesundheit gefährliches Fahrverhalten klar zu sanktionieren und damit nach Möglichkeit zu verhindern, widersprechen", sagte Pegel weiter.

Eine Überschreitung um 21 Stundenkilometer der zugelassenen 50 Stundenkilometer in geschlossenen Ortschaften bedeute, dass sich der Bremsweg von rund 25 Metern auf knapp 50 Metern verdoppeln würde. MV werde bis zur geplanten Bundesratsbefassung im Dezember prüfen, ob ein Fahrverbot beim erstmaligen erheblichen Geschwindigkeitsverstoß greifen müsse, oder erst beim zweiten Mal. Pegel sprach davon, dass ein übersehenes Tempo-30-Schild in einer geschlossenen Ortschaft jedem als Versehen passiere können. "Daher bedarf es hier einer verhältnismäßigen Regelung, die nicht schon beim ersten Mal das sehr scharfe Schwert des Fahrverbotes greifen lässt", erläuterte der SPD-Politiker.

Die umstrittenen neuen Regeln gelten erst seit Ende April, im Zuge einer umfassenden Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Kern ging es dabei eigentlich um mehr Schutz und attraktivere Bedingungen für Fahrradfahrer. Scheuer hatte schon Mitte Mai signalisiert, die "unverhältnismäßige" Regelung zu den Fahrverboten wieder kippen zu wollen. Damals aber war von formalen Gründen nicht die Rede. Grund waren auch Proteste vieler Autofahrer.

Das Bundesverkehrsministerium teilte am Donnerstag mit, für die bislang geahndeten Fälle nach den neuen Regeln werde an einer bundeseinheitlichen Lösung gearbeitet. Das Schweriner Verkehrsministerium sprach am Freitag davon, dass begonnene Verfahren nach dem nichtigen Bußgeldkatalog nach der alten Verordnung fortzuführen oder einzustellen seien. Verhängte Fahrverbote seien bei bereits rechtskräftiger Entscheidung auszusetzen, wenn das Fahrverbot sich auf die neueren, nichtigen Vorschriften begründe. Eingezogene Führerscheine seien in dem Fall umgehend wieder zurückzugeben.

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