Der rechtsextreme Landes- und Fraktionschef der AfD in Thüringen, Björn Höcke, muss sich wegen der Verwendung von NS-Vokabular vor Gericht verantworten. Ihm werde die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft Halle mit.
Bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg soll Höcke im Mai 2021 die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) "Alles für Deutschland!" aus der Zeit des Nationalsozialismus verwendet haben. Er habe dabei um die Herkunft und Bedeutung dieser Formel gewusst. Vor seiner politischen Karriere war der AfD-Rechtsaußen Geschichtslehrer.
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Das Strafgesetzbuch sieht für die Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Die Staatsanwaltschaft Halle wies darauf hin, dass ein hinreichender Tatverdacht keine Vorverurteilung bedeute und die Unschuldsvermutung gelte. Höcke habe "über seine Verteidigung die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt".
Die Anzeige gegen Höcke hatte Sachsen-Anhalts Grünen-Chef Sebastian Striegel 2021 wenige Tage nach dem Auftritt erstattet. Der Thüringer Landtag hob Höckes Immunität noch im selben Jahr für Ermittlungen auf und machte den Weg für eine Anklage im April 2023 mit einer weiteren Immunitätsaufhebung frei.
Höcke ist einer der Hauptgründe, weshalb die AfD als rechtsextremer Verdachtsfall vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Er hat innerparteilich enormen Einfluss und ihm wird nachgesagt, bald alleiniger Vorsitzender werden zu wollen.
Gegen den 51-Jährigen selbst wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach unter anderem wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung ermittelt. Das Verwaltungsgericht Meinigen entschied 2019, dass Höcke als Faschist bezeichnet werden darf. Seine Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet.