Versammlungsfreiheit:Berlin, die überforderte Demo-Hauptstadt

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Anfang Mai fand vor dem Brandenburger Tor eine Demonstration für eine schnelle Legalisierung von Cannabis statt - eine von jährlich Tausenden Kundgebungen in Berlin. (Foto: Christoph Soeder/dpa)

Jeden Tag wird in Berlin protestiert, gegen Zigarettenautomaten, Polizeigewalt, die Corona-Politik. Doch immer wieder werden Kundgebungen auf Basis einer "Gefahrenprognose" verboten. Verstößt das nicht gegen die Versammlungsfreiheit?

Von Jan Heidtmann und Wolfgang Janisch, Berlin

Die Klage der Polizei, dass sie über zu wenige Polizisten verfüge, ist vermutlich so alt wie diese Behörde selbst. Doch in Berlin scheint die Bereitschaftspolizei tatsächlich immer wieder hart an der Belastungsgrenze zu arbeiten. Insgesamt stehen in der Hauptstadt 16 sogenannte Hundertschaften bereit, sie werden vor allem zum Schutz bei öffentlichen Veranstaltungen und Demonstrationen eingesetzt. Dazu gehören die Spiele vom 1. FC Union Berlin oder von Hertha BSC genauso wie die Versammlungen rund um den 1. Mai. Besonders die politischen Veranstaltungen haben in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Waren 2019 noch 5600 Kundgebungen angemeldet worden, lag die Zahl ein Jahr später bereits bei 7700. Einige davon fielen wegen der Corona-Krise aus, aber die Tendenz sei klar, meint Benjamin Jendro von der Gewerkschaft der Polizei Berlin: "Wir haben seit Jahren einen neuen Höchststand."

Dazu haben in den vergangenen zwei Jahren die Proteste von Gegnern der Corona-Politik beigetragen, und natürlich finden sich auch allerhand Kuriositäten unter den angemeldeten Demonstrationen. So war am vergangenen Donnerstag zum anstehenden Weltnichtrauchertag eine Kundgebung mit dem Titel "Zigarettenautomaten abschaffen" angezeigt worden. Vermerkt wurden aber auch eine Kundgebung zur Ermordung der Al-Jazeera-Journalistin Shireen Abu Akleh, eine zum Thema Polizeigewalt, außerdem soll der Afrikanische Befreiungstag zelebriert werden. Allein für dieses sehr durchschnittliche Wochenende sind 27 politische Veranstaltungen angemeldet. "Auf den Straßen Berlins spiegeln sich die innenpolitischen Auseinandersetzungen wider, aber auch die in der Welt", sagt Jendro. Die Hauptstadt ist längst auch die Demo-Hauptstadt der Republik.

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Bei der Polizei lässt sich das sehr konkret am Einsatz der sogenannten Alarmhundertschaften ablesen. Diese Einheiten aus den fünf Berliner Polizeidirektionen bestehen aus Beamten, die normalerweise Streife fahren. Sie werden zusammengerufen, wenn bei der Bereitschaftspolizei nichts mehr geht. Das geschah pro Direktion bisher höchstens drei Mal im Monat. Im Mai waren es schon vor Monatsende je fünf Mal.

Bilder, auf denen Polizisten ukrainische Fahnen wegrissen, gingen durch die sozialen Medien

Doch nicht nur die Berliner Polizei gerät zunehmend unter Druck, sondern auch Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und die Versammlungsbehörde. So sorgte Anfang April ein russischer Autokorso bundesweit für Empörung, der nach Meinung vieler Kritiker verboten gehört hätte; einen Monat später, am Wochenende der Feierlichkeiten zum Ende des Zweiten Weltkriegs, wurde die Innensenatorin massiv angegangen, weil nicht nur russische, sondern auch ukrainische Fahnen an bestimmten Orten untersagt waren. Bilder, auf denen Polizisten ukrainische Fahnen wegrissen, gingen durch die sozialen Medien.

Manche Kritiker empfinden das Agieren der Berliner Behörden inzwischen als Zeichen zunehmender Überforderung. Als Mitte Mai rund um den Nakba-Tag, einen Feiertag der Palästinenser, mehrere antiisraelische Demonstrationen untersagt worden waren, wurde diskutiert, ob das Verbot überhaupt noch mit der Versammlungsfreiheit vereinbar sei.

Der Jurist Ralf Michaels vermutet in einem Aufsatz im "Verfassungsblog", mit einem solchen Verbot wolle man nur Kritik an Israel von vornherein verhindern, damit nicht der Vorwurf erhoben werden könne, in Deutschland sei Antisemitismus erlaubt. Die Meinungsfreiheit umfasse grundsätzlich aber auch extremistische und antisemitische Äußerungen. "Man wird den Verdacht nicht los: Geschützt werden neben der Polizei vor allem der deutsche Staat und die deutsche Mehrheitsgesellschaft, und zwar davor, sich mit Palästinensern und ihren Protesten auseinandersetzen zu müssen."

Begründet wurden all die Verbote, wie in diesen Fällen üblich, auf der Grundlage einer "Gefahrenprognose". Bei den propalästinensischen Kundgebungen berief sich die Polizei auf "Erfahrungen, dass zurzeit bei dieser Klientel eine deutlich aggressive Grundhaltung vorherrscht und man gewalttätigem Handeln nicht abgeneigt ist". Das Oberverwaltungsgericht (OVG) billigte das Verbot und hält es in seiner inzwischen veröffentlichten Begründung für nachvollziehbar, dass aufgrund der ähnlichen Zusammensetzung "erneut mit Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen zu rechnen sei". Zugleich wird aber deutlich, dass es bei dem Verbot auch um Worte geht, genauer: um Volksverhetzung sowie um die Leugnung des Existenzrechts Israels "in strafbarer Weise".

"Der Rechtsstaat muss sich auch nicht alles gefallen lassen."

Doch Versammlungsverbote bewegen sich stets auf einem schmalen Grat, denn das Bundesverfassungsgericht lässt dem Zorn der Straße großen Freiraum. Das Risiko vereinzelter Ausschreitungen oder auch strafbarer Parolen im Rahmen einer Demonstration genügt nach der Karlsruher Rechtsprechung nicht für ein Verbot. Andererseits hat das Gericht im November 2020 in einer Entscheidung zu den Querdenker-Demos deutlich gemacht, dass die Polizei bei Kundgebungen notorischer Rechtsbrecher Konsequenzen ziehen darf. Für eine Gefahrenprognose könnten "durchaus Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Versammlungen als Indizien herangezogen werden".

Vor Ort muss die Versammlungsbehörde diese Abwägung als erste Instanz immer wieder neu treffen. In Berlin gehörte sie lange zum Staatsschutz, inzwischen ist sie Teil der Polizeibehörde und fällt ihre Entscheidungen weitgehend autark. "Im Grundsatz machen die das gut", sagt Benedikt Lux, Mitglied im Berliner Abgeordnetenhaus für die Grünen. Als Rechtsexperte war er maßgeblich am Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz beteiligt, das Anfang 2021 eine Regelung des Bundes aus den 1970er-Jahren ablöste und als eine der liberalsten Regelungen in Deutschland gilt.

Die Versammlungsverbote der vergangenen Wochen sieht er als unproblematisch: "Das ist - wenn überhaupt - eine geringfügige Änderung der Praxis der Versammlungsbehörde. Verbote sind die absolute Ausnahme." In den Fällen, in denen Veranstaltungen dennoch untersagt wurden, war dies seiner Meinung nach gerechtfertigt. So sei es bei früheren propalästinensischen Demonstrationen "nach meinem Kenntnisstand in der Breite zu Straftaten und extremem Hass gegen Israel und Jüdinnen und Juden" gekommen, sagt Lux. "Der Rechtsstaat muss sich auch nicht alles gefallen lassen."

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