Ausländer - Weimar:Ausländerrecht: Verfassungsgericht verhandelt AfD-Klage

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Blick auf den Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Weimar (dpa/th) - Thüringens AfD-Landtagsfraktion hält die Härtefallkommission des Landes, die Flüchtlingen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen ermöglichen kann, für verfassungswidrig. Es gehe unter anderem um die Berufung und Zusammensetzung der Kommission, sagte der Anwalt der AfD-Fraktion am Montag bei einer Verhandlung vor dem Verfassungsgericht in Weimar. Aber auch die fehlende parlamentarische Kontrolle der Kommission bedürfe einer Überprüfung, begründete er die Verfassungsklage der AfD-Fraktion.

Die Kommission kann nach Angaben des Migrationsministeriums für Flüchtlinge und andere Ausländern, die nach Behördenentscheidung eigentlich ausreisen müssten, eine Aufenthaltserlaubnis vorschlagen. Dabei spielten humanitäre oder persönliche Gründe nach einer Einzelfallprüfung eine Rolle. Eine Entscheidung fälle aber letztlich nicht die Kommission, sondern das Ministerium, das damit auch die politische Verantwortung für erteilte Aufenthaltsgenehmigungen trage.

Formal geht es nach Angaben des Verfassungsgerichts um ein Normenkontrollverfahren, bei dem die Thüringer Verordnung über die Härtefallkommission auf dem Prüfstand steht. Mit einem Urteil wird laut Gericht erst im Dezember gerechnet.

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