Auschwitz-Prozess:Stimmen der Überlebenden

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Sybille Steinbacher, Katharina Rauschenberger (Hg.): Der Auschwitz-Prozess auf Tonband. Akteure, Zwischentöne, Überlieferung. Wallstein-Verlag, Göttingen 2020. 116 Seiten, 14,90 Euro. (Foto: N/A)

Was die Tondokumente von Zeitzeugen aus den sechziger Jahren verraten und wie sie für die Bildungsarbeit nutzbar gemacht werden können.

Rezension von Robert Probst

Der "Strafsache gegen Mulka u. a." wird in der deutschen Justizgeschichte zu Recht ein besonderer Platz zugewiesen. Dieser erste Auschwitz-Prozess in Frankfurt in den Jahren 1963 bis 1965 gegen 20 Angeklagte des Wachpersonals und andere SS-Funktionsträger war nicht nur einer der größten Strafprozesse der Bundesrepublik, sondern vor allem brachte er vielen Deutschen erst die ganze Tragweite des industriellen Massenmordens während der NS-Zeit ins Bewusstsein.

Und es gibt noch eine andere Besonderheit, die es erlaubt, sich auch und gerade heute mit diesem Verfahren auseinanderzusetzen. Der allergrößte Teil der Hauptverhandlung und das Urteil sind als Tondokumente überliefert - und seit einigen Jahren unter www.auschwitz-prozess.de abrufbar.

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Ein kleiner Aufsatzband des Fritz-Bauer-Instituts, das auch für die für Veröffentlichung der Mitschnitte verantwortlich zeichnet, gibt nun für die interessierte Öffentlichkeit einige spannende Hinweise, wie die insgesamt 424 Stunden lange Aufzeichnung für die weitere historische Forschung und auch für die Bildungsarbeit genutzt werden kann. Zuerst erstaunt vor allem, wie es zu der - im deutschen Strafprozessrecht sehr unüblichen - Aufzeichnung überhaupt kam.

Johannes Beermann-Schön erklärt, wie eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs kurz vor dem Frankfurter Prozess die Tonbandaufnahme als eine Art Gedächtnisstütze für das Schwurgericht ermöglichte und der Vorsitzende Richter Hans Hofmeyer davon Gebrauch machte. Die Aussagen von 324 Zeugen konnten so erfasst werden.

ddgDoch für die Nachwelt waren diese Aufnahmen eigentlich nicht gedacht - es bestand keine Aufbewahrungspflicht. Nur einige Zufälle, die Intervention des KZ-Überlebenden Hermann Langbein und ein Erlass des hessischen Justizministers Lauritz Lauritzen (SPD) retteten die Bänder vor der eigentlich zu vollziehenden Löschung.

Anhand mehrerer Beispiele erläutert Katharina Stengel, vor welchen Problemen die Überlebenden von Auschwitz standen, die in Frankfurt aussagen sollten. Nicht nur, dass viele erstmals ins Land der Täter reisen mussten; vor Gericht wurde ihnen immer wieder ihre vermeintliche Befangenheit als "Opferzeugen" vorgehalten - zu emotional, zu stark von Hass- und Rachegefühl getrieben, so lauteten die Vorwürfe nicht nur der Verteidiger.

Viele Opfer wählten bewusst die deutsche Sprache

Welche Sonderrolle in diesem Verfahren die Dolmetscher einnahmen, diskutiert Peter Davies. Viele Zeugen wählten bewusst die deutsche Sprache, um ihre Leiden zu schildern, auch wenn sie diese Sprache oft nur unzulänglich beherrschten. Hier waren die Übersetzer gefragt, doch auch sie waren alles andere als eine "neutrale Vermittlungsinstanz", wie Davies schreibt.

Wie auch in späteren NS-Prozessen prallten verschiedene Zielvorstellungen aufeinander: die Opfer suchten nach Gerechtigkeit, die Justiz bestand auf ihrer heiligen Neutralität.

© SZ vom 02.06.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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