Arbeitnehmer-Daten:Datenschutz-Check für "Elena"

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Die Erfassung von Arbeitnehmer-Daten stößt auf Kritik bei Datenschützern und Gewerkschaften. Nun will die Regierung das "Elena"-Verfahren überarbeiten.

S. Braun u. G. Bohsem

Die Bundesregierung will die derzeit beginnende zentrale Erfassung von Arbeitnehmer-Daten überarbeiten. Ein Sprecher des Arbeitsministeriums sagte, man werde prüfen, ob tatsächlich alle bislang geplanten Informationen erhoben werden müssten. Dies betreffe unter anderem auch die Erfassung von Tagen, an denen ein Arbeitnehmer gestreikt hat.

Die zentrale Datensammlung "Elena" ist bei Datenschützern und Gewerkschaften, aber zum Teil auch bei scharz-gelb auf Kritik gestoßen. (Foto: Foto: AP)

Das am 1. Januar gestartete Verfahren war auf heftige Kritik bei Datenschützern und Gewerkschaften gestoßen. Auch im schwarz-gelben Regierungsbündnis wurden Forderungen nach Nachbesserungen am kurz "Elena" genannten elektronischen Entgeltnachweis laut.

Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), sagte der Süddeutschen Zeitung, er halte das Ziel, für Verwaltung und Arbeitgeber Bürokratie abzubauen und Kosten zu sparen, für absolut richtig. Er äußerte jedoch Zweifel, ob für dieses Ziel alle Daten nötig seien, die nun erfasst werden. Der Fragenkatalog solle "noch einmal durchforstet und auf seine Sinnhaftigkeit überprüft werden". Außerdem plädiert Bosbach dafür, erneut zu prüfen, ob eine zweifelsfreie Kontrolle darüber gewährleistet sei, dass die Datensammlung stets rechtmäßig in Anspruch genommen worden ist.

Umfassender Datenschutz

Ähnlich äußerte sich die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz. Die FDP stehe so großen und zentralen Datenspeicherungen grundsätzlich kritisch gegenüber. Deshalb werde ihre Partei bei der Umsetzung darauf bestehen, dass Datenschutz und Grundrechtsschutz umfassend gewährleistet würden. Piltz sagte, dass sich ihr der Sinn einer Speicherung zum Beispiel von Daten über Streiks oder Krankheitstage der Kinder nicht erschließe.

Von Januar an sollen die Unternehmen jeden Monat die Einkommensdaten der etwa 40 Millionen Beschäftigten an eine zentrale Sammelstelle melden. Nach zwei Jahren soll es den Mitarbeitern dann über eine Karte möglich sein, auf die Daten zuzugreifen, wenn sie einen Antrag auf Eltern-, Arbeitslosen- oder Wohngeld stellen. Das Vorhaben soll den bürokratischen Aufwand der Unternehmen mindern, die pro Jahr rund 60 Millionen der dazu notwendigen Bescheinigungen ausstellen.

Neben den Angaben über das monatliche Einkommen der Arbeitnehmer sollen weitere Informationen an die Speicherstelle geliefert werden. Dabei handelt es sich etwa um Fehlzeiten, Abmahnungen des Arbeitgebers, Beschäftigungszeiten und Gründe, die zu einer Kündigung geführt haben. Auch eine Auflistung von Streiktagen ist vorgesehen. Alle diese Angaben werden auch schon jetzt von den Unternehmen auf Verlangen der Mitarbeiter ausgewiesen, allerdings schriftlich.

© SZ vom 02.01.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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