Nach Angriff auf jüdischen Studenten:FU Berlin belegt Tatverdächtigen mit Hausverbot

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Immer wieder kommt es an der FU Berlin zu Kundgebungen für Palästina, hier im November 2023. (Foto: Fabian Sommer/picture alliance/dpa)

Eine Exmatrikulation ist nach geltendem Recht nicht möglich, nun darf der Mann aber drei Monate lang den Campus nicht betreten. Vergangene Woche hatte er einen Kommilitonen schwer verletzt.

Eine Woche nach dem Angriff auf einen jüdischen Studenten hat die Freie Universität Berlin Konsequenzen gezogen. Sie erließ nach der mutmaßlich antisemitisch motivierten Attacke in Berlin-Mitte ein Hausverbot gegen den Tatverdächtigen, um Hochschul-Mitglieder auf dem Campus zu schützen. Das teilte die Uni am Freitagabend mit. Das Hausverbot gelte für drei Monate auf dem gesamten Campus und könne verlängert werden.

Der jüdische FU-Student Lahav Shapira war vergangenes Wochenende mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus gekommen. Ein 23-jähriger propalästinensischer Kommilitone soll ihn auf einer Straße in Berlin-Mitte geschlagen und getreten haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem gezielten Angriff und einem antisemitischen Hintergrund aus. Der Fall wühlt die Stadt seit Tagen auf und setzt auch die Leitung der FU unter Druck, die sich zu dem Vorfall lange nicht äußerte.

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FU-Präsident Günter M. Ziegler erklärte nun sein Entsetzen und verurteilte die Tat. "Unser Mitgefühl gilt dem Opfer und seinen Angehörigen. Wir wünschen ihm schnelle und vollständige Genesung", sagte Ziegler laut Mitteilung. "Angesichts der Tat würde der Tatverdächtige auf dem Campus der Universität als Bedrohung wahrgenommen", so Ziegler. "Zum Schutz der Mitglieder der Universität und zur Sicherung des Universitätsfriedens ist das jetzt ausgesprochene Hausverbot für zunächst drei Monate unabdingbar." Online-Lehrformate seien von der Entscheidung der Hochschule nicht berührt, hieß es.

An der Universität studieren, lehren, forschen und arbeiten laut Hochschule rund 40 000 Menschen aus mehr als 150 Nationen mit unterschiedlicher Herkunft und Religionszugehörigkeit. "Diese Vielfalt prägt das Selbstverständnis der Hochschule", hieß es. "Menschlichkeit, Respekt und Toleranz sind die Grundpfeiler unserer Gemeinschaft. Antisemitismus jeglicher Form, Rassismus und Diskriminierung werden nicht geduldet."

Ein brutaler Angriff - und kein Einzelfall

Im Streit über die Konsequenzen legte der Zentralrat der Juden Berlins Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) den Rücktritt nahe. "Ich bin der Überzeugung, dass Frau Czyborra für ihr Amt nicht mehr geeignet ist", sagte Zentralratspräsident Josef Schuster dem Tagesspiegel. Schuster kritisierte vor allem, dass die Senatorin zunächst keinen Anlass für eine Änderung des Berliner Hochschulgesetzes gesehen habe.

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Nach Einschätzung der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (Rias) handelt es sich bei der Attacke um einen Fall antisemitischer extremer Gewalt, er steche aber nicht heraus. "Dass Jüdinnen und Juden kollektiv mit Israel assoziiert und dafür offen angefeindet werden", sei kein Einzelfall, sagte der Berliner Rias-Projektleiter Benjamin Steinitz der Deutschen Presse-Agentur. Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober habe es in Berlin bereits zwölf Angriffe und einen weiteren Fall extremer Gewalt gegeben. Das seien viele Fälle, sagte Steinitz. "2022 haben wir im gesamten Jahr 21 Angriffe und einen Fall extremer Gewalt dokumentiert." Von extremer Gewalt spricht Rias, wenn Gewalttäter schwere gesundheitliche Schäden oder gar den Tod des Opfers in Kauf nehmen.

Am Freitag kamen nach Polizeiangaben etwa 100 Menschen zu einem stillen Protest an der FU zusammen und wiesen darauf hin, dass sich jüdische Studierende oft Sorgen um ihre Sicherheit machten. Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren auch die Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang und die CDU-Politikerin Ottilie Klein. Zwischenfälle oder Gegendemonstranten gab es nicht. Grünen-Chefin Lang sagte am Rande der Mahnwache, diese sei "ein Signal gegen das Wegschauen". Es gelte, bei jeder Art von Antisemitismus konsequent und dauerhaft zu handeln.

Für eine Exmatrikulation des mutmaßlichen Täters hatte sich auch Zentralratspräsident Schuster ausgesprochen. Allerdings ist das nach geltender Rechtslage nicht möglich. Das Hochschulgesetz sieht höchstens ein dreimonatiges Hausverbot vor. Deshalb wird nun debattiert, ob das Gesetz nachgeschärft werden muss.

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