Anti-Terror-Gesetze:Wer durch das BKA-Urteil nun besser vor Überwachung geschützt ist

Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zum BKA Gesetz

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe verkündet das Urteil zum BKA Gesetz. Laut dem Urteil ist das Gesetz in einigen Punkten nicht verfassungskonform.

(Foto: dpa)

Nach dem 11. September stattete der Gesetzgeber das BKA mit weitreichenden Befugnissen aus. Das Verfassungsgericht hat das wuchernde Gesetz nun zurechtgestutzt. Was das konkret bedeutet.

Von Wolfgang Janisch

Das Stück, das an diesem Mittwoch im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts gegeben wurde, kennt man mit geringen Abweichungen seit mehr als einem Jahrzehnt: Der Gesetzgeber verschärft die Gangart im Anti-Terror-Kampf, Bürgerrechtler klagen (in den Hauptrollen auch diesmal Burkhard Hirsch und Gerhart Baum), die Verfassungsrichter zerpflücken das Gesetz und rufen laut "Privatsphäre" und "Verhältnismäßigkeit". Man könnte sich an dieses vertraute Ritual fast gewöhnen, steckte da nicht diese trotzige Strategie dahinter: Regierung und Koalitionsfraktionen fertigen Paragrafen, deren Verfassungswidrigkeit sie zumindest ahnen, und schauen dann, was das Gericht davon übrig lässt.

Dieses sarkastische Fazit war am Mittwoch aus den Reihen der Bundesregierung zu hören, und in der Tat: Das BKA-Gesetz von 2009, Herzstück im sogenannten Kampf gegen den Terror, ist ein Werk, das klar jenseits der Grenzen des Grundgesetzes errichtet ist. Das konnte wissen, wer die früheren Urteile des Gerichts gelesen hat.

Deshalb sind neun Grünen-Politiker sowie eine Gruppe um Hirsch und Baum vor Gericht gezogen, zu der auch der Publizist Michael Naumann und Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, gehören. Nun ist amtlich festgestellt, was man vorhersehen konnte: Das Bundesverfassungsgericht hat die Novelle in vielen Punkten für verfassungswidrig erklärt.

Noch immer darf das BKA sehr viel

Das Bundeskriminalamt wurde 2009 zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus mit einem stattlichen Arsenal an Befugnissen ausgestattet, um Verdächtige und deren Kontaktpersonen heimlich zu überwachen und auszuforschen - in ihren Wohnungen, ihrem Umfeld und durch ihre Computer. Das Karlsruher Urteil sagt zunächst einmal: Grundsätzlich darf das BKA dies nach wie vor.

Online-Durchsuchung mithilfe von Staatstrojanern bei den Syrien-Rückkehrern aus den Reihen des "Islamischen Staates", Lauschangriffe in Wohnungen, das Abhören von Telefonen, das Observieren Verdächtiger mit Peilsendern und Richtmikrofonen - all das bleibt dem BKA erlaubt. Sogar die "optische Wohnraumüberwachung" ist gestattet, also die Kamera im Wohnzimmer. Ebenso die sogenannte Quellen-TKÜ, also das Infiltrieren von Computern zum Abhören von Skype-Telefonaten - trotz der Kritik, dass man solche Überwachungen technisch nie auf die bloße Kommunikation beschränken könne. Und dies alles im "Vorfeld" möglicher Terrorakte.

Allerdings stutzt der Erste Senat des Gerichts - zuständiger Berichterstatter war Johannes Masing - das wuchernde Gesetz auf ein rechtsstaatliches Maß zurück. Und zwar in einem 118-Seiten-Urteil, das den Schlussstein aus seiner Rechtsprechung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 bildet, die mit dem Lauschangriff-Urteil im Jahr 2004 begonnen hatte. Es ist das aufwendigste Urteil in dieser Reihe, und es zieht die Summe aus zwölf Jahren des schwierigen Ausbalancierens von Sicherheit und Freiheit. So akribisch, dass Michael Eichberger und Wilhelm Schluckebier in ihren abweichenden Voten rügen, der Senat mache dem Gesetzgeber zu detaillierte Vorgaben.

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