Junge Alternative:Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als "gesichert rechtsextrem" einstufen

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Für das Verwaltungsgericht Köln steht nach eigenen Angaben nach einer Prüfung fest, "dass es sich bei der JA um eine extremistische Bestrebung handelt". (Foto: Jens Kalaene/dpa)

Die AfD und die Junge Alternative scheitern mit einer Klage gegen die Einstufung. Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) nach einem Gerichtsurteil als gesichert rechtsextrem einstufen. Die Partei und die JA scheiterten mit einer Klage gegen die Einstufung vor dem Verwaltungsgericht Köln, wie das Gericht mitteilte. Der entsprechende Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die AfD und ihre Jugendorganisation können am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die JA zunächst als Verdachtsfall eingestuft und dann im April 2023 erklärt, der AfD-Ableger werde als gesichert rechtsextremistische Bestrebung behandelt.

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Die Beobachtung der JA durch den Verfassungsschutz diene der Aufklärung, ob eine Partei oder deren Jugendorganisation verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, erklärte das Verwaltungsgericht nun. Die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der JA hätten sich zur Gewissheit verdichtet. Die AfD-Jugendorganisation vertrete "einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff". Der Ausschluss "ethnisch Fremder" sei eine zentrale politische Vorstellung der Organisation. Diese Vorstellung stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, die die prinzipielle Gleichheit der Menschen umfasse, unterstrich das Gericht.

Die JA betreibe zudem "eine fortgeführte massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindliche Agitation", so das Gericht weiter. Einwanderer würden "als Schmarotzer und kriminell bezeichnet". Zudem agitiere die JA gegen das Demokratieprinzip und unterhalte Verbindungen zu als verfassungsfeindlich eingestuften Verbindungen wie der Identitären Bewegung. Für das Gericht stehe fest, "dass es sich bei der JA um eine extremistische Bestrebung handelt". ( AZ: 13 L 1124/23)

Aus Sicht von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zeigt die Entscheidung in Köln, dass die Instrumente des Rechtsstaats zum Schutz der Demokratie funktionieren. "Die heutige Entscheidung benennt deutlich, dass wir es mit einer massiven Menschenverachtung, mit Rassismus, mit Hass gegen Muslime und mit Angriffen auf unsere Demokratie zu tun haben", sagte Faeser nach Angaben ihres Ministeriums. Dagegen werde man auch weiter mit den Mitteln des Rechtsstaats vorgehen.

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