Politische Stiftungen:Geld nur für Verfassungsfreunde

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Erika Steinbach ist die Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung. (Foto: Felix Zahn/Imago)

Die Ampel versucht, per Gesetz die finanzielle Förderung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung aufzuschieben. Das Verfassungsgericht könnte dem im Falle einer Klage grundsätzlich zustimmen - und trotzdem Einwände haben.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die Ampelkoalition arbeitet derzeit in aller Eile an einem Gesetz, über das die AfD-Chefin Alice Weidel kürzlich empört zu Protokoll gab: "Es ist ganz klar eine Lex AfD." Ihre Einschätzung ist nicht so ganz falsch. Formal geht es zwar nur darum, die bisher so diskrete Verteilung der enormen Geldmittel für parteinahe Stiftungen - inzwischen fast 700 Millionen Euro, mehr als das Dreifache der staatlichen Parteienfinanzierung - endlich auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, wie es das Bundesverfassungsgericht gefordert hat. Aber das Leitmotiv kann trotzdem jeder erkennen: Natürlich soll die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung nicht vom großen Kuchen essen dürfen.

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