Abrupt aus dem Leben gerissen:Sorgerechtsverfügung: Wie Eltern für den Notfall vorbeugen

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Mit den Kindern unbeschwert durch den Alltag? Gezielte Vorsorgemaßnahmen können dabei helfen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Wenn beide Elternteile gleichzeitig sterben, sind die Kinder mit einem Schlag Waisen. Was dann rechtlich gilt und wie Familien den Verbleib ihrer Kinder in nur wenigen Schritten im Voraus planen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Tübingen (dpa/tmn) - Niemand möchte daran denken, dass man eventuell nicht erleben könnte, wie die eigenen Kinder lernen, auf eigenen Beinen zu stehen. Doch ein tödlicher Unfall kann jeden treffen.

Mancher glaubt, dass dann automatisch die Taufpaten die Vormundschaft für die Kinder bekommen. Doch „die Patenschaft ist eine rein moralische Angelegenheit, die rechtlich keinerlei Relevanz hat“, sagt Argiris Balomatis, Fachanwalt für Familienrecht aus Tübingen.

Abhilfe schafft die sogenannte Sorgerechtsverfügung - und ist zumindest formell einfach zu verfassen.

Die darin benannte Person, also der mögliche Vormund, hat im Falle eines Falles „die gleichen Rechte und Pflichten wie die Sorgeberechtigten“ sagt Balomatis. Sie umfassen das alltägliche Leben, aber auch Vermögensangelegenheiten. Es sollte daher im Umfeld abgeklärt werden, ob jemand bereit ist, diese Verantwortung zu übernehmen. Wurde jemand gefunden, muss das schriftlich festgehalten werden.

Passiert das außerhalb eines Testaments, gibt es zwei Möglichkeiten: Die Verfügung muss notariell beurkundet werden oder den formellen Vorgaben eines Testaments entsprechen. Dafür muss das Schriftstück vollständig handschriftlich geschrieben sein, den vollen Namen der Eltern, des gewählten Vormundes und nach Belieben auch den der Ersatzperson sowie das Datum und die Unterschrift des Verfassenden beinhalten.

Sorgerechtsverfügung kann auch Personen ausschließen

Zusätzlich kann auch eine Begründung für oder gegen eine Person niedergeschrieben werden. Laut Daniel Eichenauer, Rechtsanwalt und Notar aus Berlin, kann ein Grund für einen Vormund beispielsweise eine enge Bindung zu dem Kind oder den Kindern sein. Ein Grund gegen eine Person kann dagegen eine unterschiedliche Ansicht zum Erziehungsstil sein.

Die Aufgaben eines Vormunds können auch aufgeteilt werden: Eltern können zum Beispiel festhalten, dass sich die Großmutter bis zur Volljährigkeit die Vermögenssorge über das Erbe übernimmt und der Großvater sich um die Alltagsgeschäfte kümmert oder andersherum. Das gilt auch für Geschiedene, die sich das Sorgerecht teilen: Verstirbt die Mutter, bekommt der Vater das alleinige Sorgerecht. Laut Balomatis können die Betroffenen in diesem Fall festhalten, dass sich der Kindsvater zwar um die Kinder, nicht aber um das Vermögen kümmern soll.

Damit das Familiengericht, das letztlich die Entscheidung über die Vormundschaft fällt, von der Verfügung erfährt, können die Eltern die Verfügung als Teil ihres Testaments bei einem Notar aufsetzen. Dieser übersendet es automatisch an das für ihn zuständige Amtsgericht und das Zentrale Testamentsregister, von dem das Familiengericht letztlich erfährt, wo das Dokument liegt.

Auch privatschriftliche Testamente, die ohne einen Notar aufgesetzt werden, sollten in diese amtliche Verwahrung gehen. „Denn wenn es zu Hause aufbewahrt wird, kann es auch verschwinden“, warnt Daniel Eichenauer.

Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt

Das Familiengericht ist grundsätzlich an die Entscheidung der Eltern gebunden, kann diese in Ausnahmefällen aber auch übergehen, so Eichenauer. „Das Zauberwort ist immer das Kindeswohl. Jeder Fall ist ein Sonderfall, der vom Gericht je nach Situation bewertet wird“, sagt er.

Auch der gewählte Vormund kann ablehnen, wenn sich zum Beispiel die Lebenssituation geändert hat. Wurde niemand benannt, sucht das Familiengericht in Zusammenarbeit mit einem Sozialdienst nach einem Vormund, erklärt Monika Lindler, Mitarbeiterin beim Jugendamt der Stadt Augsburg im Bereich Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften.

Hierfür wird zuerst im Umfeld der Familie Ausschau gehalten. Möchten sich die Paten oder auch Freunde zur Verfügung stellen, müssen sie aktiv die Bereitschaft dazu signalisieren. Zusätzlich haben Kinder ab 14 Jahren ein Mitspracherecht, erläutert Balomatis. Sie können der vorgeschlagenen Person des Gerichts und der Eltern widersprechen.

Benötigt der Vormund finanzielle Unterstützung für die Kindesversorgung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Laut Doris Weber, Fachbereichsleiterin der wirtschaftlichen Jugendhilfe beim Jugendamt der Stadt Augsburg, kann zunächst die Waisenrente beantragt werden. Zusätzlich kann für Kinder unter 15 Jahren Sozialhilfe beim Sozialamt und für Kinder über 15 Jahren Bürgergeld beim Jobcenter beantragt werden. „Das Einkommen des Vormunds ist für diese Hilfen irrelevant, da der Vormund nicht unterhaltspflichtig ist“, sagt die Fachfrau.

Wenn das Familiengericht keinen Vormund findet

Ein Fall, den die Expertinnen und Experten nur selten erleben: Im Umfeld findet sich keine Person, die die Fürsorge für das Kind übernehmen möchte. Dann wird ein Vormund von Amts wegen gestellt. Je nach Alter und Bedürfnissen der Kinder leben diese fortan bei einer Pflegefamilie, in Wohngemeinschaften oder in Wohngruppen in einem Heim.

Das ist laut Weber allerdings kein trister Ort, wie man ihn aus Filmen kennt, sondern ähnlich wie ein Hort: Die Kinder werden von Sozialpädagogen und Psychologen betreut und unternehmen häufig Aktivitäten. Der Vormund von Amts wegen ist in diesem Fall in einem Austausch mit den Betreuenden und für Angelegenheiten wie die Wahl der Schule und die gesundheitliche Vorsorge, zum Beispiel bei Operationen, zuständig.

Zusätzlich besucht er das Kind, seinen sogenannten Mündel, einmal im Monat und baut mit Ausflügen und ähnlichen Aktivitäten eine persönliche Beziehung zum Kind auf. Die Unterbringung übernimmt in diesem Fall der Staat und das potenzielle Erbe wird vom Vormund angelegt, bis die Kinder 18 Jahre alt sind, so Lindler.

So können sich also auch Eltern, die keine Sorgerechtsverfügung erstellt haben oder deren gewählte Vormünder die Verantwortung doch nicht eingehen, sicher sein, dass für ihre Kinder gesorgt wird. Ein entsprechendes Vorsorgedokument kann aber die Richtung vorgeben, um die Zukunft der Kinder nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.

© dpa-infocom, dpa:230525-99-827488/3

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