Urteile:Verfassungsrichter entscheiden über BKA-Befugnisse zur Terrorabwehr

Karlsruhe (dpa) - Es geht um den Grundkonflikt zwischen Sicherheit und Datenschutz: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute, ob das Bundeskriminalamt bei der Jagd auf potenzielle Terroristen zu stark ins Private eindringt. Um Anschläge zu verhindern, dürfen die Ermittler seit 2009 Wohnungen abhören, Überwachungskameras installieren und Telefonate anzapfen. Das reformierte BKA-Gesetz ist auch Grundlage für den "Bundestrojaner", eine eigens entwickelte Software, die auf der Computer-Festplatte eines Terrorverdächtigen Daten zum Beispiel aus Chats abschöpft.

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Karlsruhe (dpa) - Es geht um den Grundkonflikt zwischen Sicherheit und Datenschutz: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute, ob das Bundeskriminalamt bei der Jagd auf potenzielle Terroristen zu stark ins Private eindringt. Um Anschläge zu verhindern, dürfen die Ermittler seit 2009 Wohnungen abhören, Überwachungskameras installieren und Telefonate anzapfen. Das reformierte BKA-Gesetz ist auch Grundlage für den „Bundestrojaner“, eine eigens entwickelte Software, die auf der Computer-Festplatte eines Terrorverdächtigen Daten zum Beispiel aus Chats abschöpft.

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