Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung darf den Bundestag erst nachträglich über ihre Rüstungsexportbeschlüsse informieren. Eine frühere Unterrichtung des Parlaments sei verfassungsrechtlich nicht geboten, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Im vorliegenden Verfahren sei es ausschließlich um die Grenzen des parlamentarischen Informationsrechts gegangen, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe. Damit scheiterten die Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul mit dem grundsätzlichen Teil ihrer Klage.
Urteile:Urteil: Keine frühe Unterrichtung des Bundestags über Rüstungsexporte
Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung darf den Bundestag erst nachträglich über ihre Rüstungsexportbeschlüsse informieren. Eine frühere Unterrichtung des Parlaments sei verfassungsrechtlich nicht geboten, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Im vorliegenden Verfahren sei es ausschließlich um die Grenzen des parlamentarischen Informationsrechts gegangen, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe. Damit scheiterten die Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul mit dem grundsätzlichen Teil ihrer Klage.
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