Stuttgart:Todessturz in Schleyer-Halle: Bewährungsstrafe

Stuttgart (dpa/lsw) - Nach seinem Sturz von der Decke der Schleyer-Halle in Stuttgart auf einen Kollegen am Boden ist ein Bühnenarbeiter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der 28-Jährige erhielt eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Er habe bei Abbauarbeiten an einer Bühne seine Sicherung vernachlässigt, teilte das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt am Mittwoch mit. Es bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Wenn der Bühnenarbeiter in 17 Meter Höhe gesichert gewesen wäre, hätte er nicht auf seinen Kollegen fallen und ihn tödlich verletzen können, hieß es zur Begründung. Der 19-Jährige war in der Nacht zum 21. Februar 2017 noch an der Unfallstelle gestorben.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Stuttgart (dpa/lsw) - Nach seinem Sturz von der Decke der Schleyer-Halle in Stuttgart auf einen Kollegen am Boden ist ein Bühnenarbeiter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der 28-Jährige erhielt eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Er habe bei Abbauarbeiten an einer Bühne seine Sicherung vernachlässigt, teilte das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt am Mittwoch mit. Es bestätigte damit einen Bericht der „Bild“-Zeitung. Wenn der Bühnenarbeiter in 17 Meter Höhe gesichert gewesen wäre, hätte er nicht auf seinen Kollegen fallen und ihn tödlich verletzen können, hieß es zur Begründung. Der 19-Jährige war in der Nacht zum 21. Februar 2017 noch an der Unfallstelle gestorben.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: