Stuttgart:Land bekommt kein Geld für verletzte Beamtin

Stuttgart (dpa/lsw) - Eine Beamtin wird während ihres Sabbatjahres von einem Hund gebissen und zwei Monate krankgeschrieben - hat ihr Dienstherr Anspruch auf Schadenersatz? Das Oberlandesgericht Stuttgart beantwortete diese Frage am Donnerstag mit Nein. Es wies eine entsprechende Klage des Landes Baden-Württemberg gegen den Halter des Hundes ab. Das geht aus einer Mitteilung des Gerichts hervor. Vor dem Landgericht Rottweil hatte das Land zunächst Recht und über 7000 Euro zugesprochen bekommen. Der Hundebesitzer war dagegen in Berufung gegangen.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Eine Beamtin wird während ihres Sabbatjahres von einem Hund gebissen und zwei Monate krankgeschrieben - hat ihr Dienstherr Anspruch auf Schadenersatz? Das Oberlandesgericht Stuttgart beantwortete diese Frage am Donnerstag mit Nein. Es wies eine entsprechende Klage des Landes Baden-Württemberg gegen den Halter des Hundes ab. Das geht aus einer Mitteilung des Gerichts hervor. Vor dem Landgericht Rottweil hatte das Land zunächst Recht und über 7000 Euro zugesprochen bekommen. Der Hundebesitzer war dagegen in Berufung gegangen.

Die Beamtin war am 12. Februar 2015 im Landkreis Tuttlingen von hinten in die Kniekehle gebissen worden. Sie erlitt dabei laut Gericht starke Schmerzen, Krämpfe und eine tiefe Venenthrombose. Für zwei Monate war sie dienstunfähig. In den Jahren vor dem Sabbatjahr hatte sie durch Mehrarbeit Arbeitszeit gesammelt - dadurch erhielt sie im gesamten freien Jahr weiterhin ihre Bezüge, so auch während ihrer Krankheitszeit. Das Geld für diesen Zeitraum hatte das Land vom Hundehalter gefordert.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Beamtin nicht als Arbeitskraft ausgefallen sei, da sie sich ohnehin im Sabbatjahr befand. Eine Krankheit im Sabbatjahr führt nicht zu einer Verlängerung der Auszeit - anders als wenn die Beamtin im Urlaub gebissen worden wäre. Offen ließ das Gericht, ob die verletzte Beamtin selbst auf Schadenersatz klagen könnte. Das Urteil ist rechtskräftig.

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