Rostock:BGH entscheidet zugunsten von Ex-Intendant Latchinian

Rostock/Karlsruhe (dpa/mv) - Der Rechtsstreit zwischen dem Volkstheater Rostock und Ex-Intendant Sewan Latchinian ist zugunsten des gekündigten Theaterchefs beendet. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies eine Beschwerde der Volkstheater Rostock GmbH gegen eine Entscheidung des Rostocker Oberlandesgerichts vom Dezember 2017 ab. Die entsprechende BGH-Entscheidung sei am 27. November gefallen, sagte Latchinians Karlsruher Rechtsanwalt Ralph Schmitt am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Aus formalen Gründen wollten der BGH und das OLG keine Stellung nehmen.

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Rostock/Karlsruhe (dpa/mv) - Der Rechtsstreit zwischen dem Volkstheater Rostock und Ex-Intendant Sewan Latchinian ist zugunsten des gekündigten Theaterchefs beendet. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies eine Beschwerde der Volkstheater Rostock GmbH gegen eine Entscheidung des Rostocker Oberlandesgerichts vom Dezember 2017 ab. Die entsprechende BGH-Entscheidung sei am 27. November gefallen, sagte Latchinians Karlsruher Rechtsanwalt Ralph Schmitt am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Aus formalen Gründen wollten der BGH und das OLG keine Stellung nehmen.

„Mit dem Urteil wird nun auch juristisch die Richtigkeit meiner Haltung bestätigt, dass das Vier-Sparten-Theater Rostock erhaltenswert und erhaltbar ist“, sagte Latchinian der dpa. Latchinian hatte 2014 seine Stelle in Rostock angetreten und dann stets für den Erhalt der vier Sparten am Theater und eine bessere finanzielle Ausstattung gekämpft. Ein Vergleich der Theaterpolitik Mecklenburg-Vorpommerns mit den Zerstörungen der Terrormiliz IS führte zu einer ersten Kündigung im März 2015.

Diese wurde im Mai nach Protesten zurückgenommen, bis im Juni 2016 die zweite Kündigung ausgesprochen wurde. Ihm war unter anderem ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht vorgeworfen worden. Das Landgericht hatte im Dezember 2016 die Kündigung als unwirksam angesehen. Das OLG ließ gegen das Urteil keine Revision zu. Der BGH sah nun wie das OLG in dem Fall keine grundsätzliche Bedeutung für die bundesweite Rechtssprechung.

Nach seiner Kündigung hatte Latchinian nach eigenen Angaben Lehraufträge an der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch in Berlin. Nun beginne eine Inszenierung an den Hamburger Kammerspielen.

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