Urteile - Nidda:Nach Tod von Ehepaar auf Roller: Unfallfahrer verurteilt

Büdingen (dpa/lhe) - Nach dem Unfalltod zweier Rollerfahrer ist ein Mann vor dem Amtsgericht Büdingen zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Für die Strafe seien frühere Verfehlungen des Angeklagten ausschlaggebend gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin am Dienstag nach der Urteilsverkündung. Der Mann sei schon vor dem tödlichen Unfall im Juni in Nidda in der Wetterau mehrmals wegen Fahrens ohne Erlaubnis und Fahrerflucht aufgefallen. Obwohl er keinen Führerschein besaß, habe er sich ein Auto gekauft und sei durch die Gegend gefahren.

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Büdingen (dpa/lhe) - Nach dem Unfalltod zweier Rollerfahrer ist ein Mann vor dem Amtsgericht Büdingen zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Für die Strafe seien frühere Verfehlungen des Angeklagten ausschlaggebend gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin am Dienstag nach der Urteilsverkündung. Der Mann sei schon vor dem tödlichen Unfall im Juni in Nidda in der Wetterau mehrmals wegen Fahrens ohne Erlaubnis und Fahrerflucht aufgefallen. Obwohl er keinen Führerschein besaß, habe er sich ein Auto gekauft und sei durch die Gegend gefahren.

Am Abend des tödlichen Unfalls war der damals 32-Jährige auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal gegen den Motorroller eines älteren Ehepaares gestoßen. Der Fahrer und seine Frau starben noch vor Ort. Nach dem Zusammenprall floh der Mann zu Fuß. Mit Hilfe eines Polizeihubschraubers fand ihn die Polizei rund eineinhalb Stunden später und nahm ihn fest.

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