Urteile - Münster:Ehefrau erdrosselt: Sieben Jahre Haft wegen Totschlag

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Münster (dpa/lnw) - Nach der gewaltsamen Tötung seiner Ehefrau ist ein Mann aus Münster vom Landgericht Münster zu sieben Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Die Richter am Schwurgericht haben keinen Zweifel, dass der 52-jährige Angeklagte im Juli 2015 seine Ehefrau erdrosselt hat. Der Prozess konnte erst jetzt stattfinden, weil der Angeklagte nach der Tat versucht hatte, sich selbst das Leben zu nehmen. Er galt lange Zeit als verhandlungsunfähig. Zur Urteilsverkündung wurde er am Donnerstag von Wachtmeistern auf einem Krankenbett in den Gerichtssaal geschoben.

Laut Urteil legte der Angeklagte seiner Ehefrau den Tragegurt einer Sporttasche von hinten um den Hals und zog ihn mindestens drei Minuten lang zu. Die Hintergründe der Tat sind unklar geblieben. "Es ließ sich nicht feststellen, was zu dem Erdrosseln geführt hat", so Richterin Elisabeth Hülsmann. Es gebe zwar deutliche Hinweise auf eine schwere Ehekrise. Was am Tattag in der Wohnung des Ehepaares passiert sei, wisse man jedoch nicht. Der 52-Jährige hatte im Prozess von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Nach der Tat hatte der in Deutschland aufgewachsene Portugiese laut Urteil in Wasser aufgelösten Tabak getrunken und große Mengen eines Klebstoffs geschluckt. Wegen der schweren Folgen an Speiseröhre, Magen und Darm kann der 52-Jährige bis heute nur künstlich ernährt werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen heimtückischen Mordes beantragt. Ob die zur Tatzeit 47 Jahre alte Frau zur Tatzeit jedoch wirklich arg- und wehrlos war und mit keinem Angriff gerechnet hat, konnten die Richter in Münster laut Urteil nicht feststellen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:210617-99-36495/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: