Urteile - Koblenz:Totschlag mit Lampenfuß: Sicherungsverwahrung wird geprüft

Deutschland
Die Fassade des Landgerichts in der Koblenzer Innenstadt. Foto: Fredrik von Erichsen/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Koblenz (dpa/lrs) - Die Sicherungsverwahrung eines wegen Totschlags verurteilten Mannes nach seiner Haft soll in ein paar Jahren gerichtlich überprüft werden. Das geht aus einem rechtskräftigen neuen Urteil des Landgerichts Koblenz vom Dienstag hervor, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. (Aktenzeichen 2020 Js 25409/18)

Der 69-jährige Deutsche war vom Koblenzer Landgericht in einem früheren Verfahren bereits wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Auf seine Revision hin verwies der Bundesgerichtshof (BGH) nur die Frage der ebenfalls angeordneten Sicherungsverwahrung an eine andere Kammer des Landgerichts. Diese hörte am Dienstag die Ausführungen eines Sachverständigen, bevor sie das aktuelle Urteil fällte.

Eine Sicherungsverwahrung ist rechtlich keine Strafe, sondern soll bei Straftätern mit einem festgestellten Hang zu gefährlichen Straftaten nach der Haftzeit weiterhin die Allgemeinheit schützen. Sicherungsverwahrte werden mit bestimmten Hafterleichterungen räumlich getrennt von Strafgefangenen untergebracht.

Der 69-Jährige hatte laut dem ursprünglichen Urteil im April 2018 in Westerburg im Westerwald seinen Vermieter nach einem Streit mit einem Lampenfuß geschlagen, eine Wendeltreppe hinuntergestürzt und nochmals auf das Opfer eingeschlagen. Der Vermieter starb noch an Ort und Stelle. Der Angreifer gestand im ersten Prozess die Tat und bat die Töchter des Opfers um Entschuldigung.

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