Koblenz:Taxiunternehmen scheitert mit Vorstoß für höhere Preise

Koblenz/Neuwied (dpa/lrs) - Ein Taxiunternehmen ist mit seinem Vorstoß für höhere Preise in Neuwied vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz gescheitert. Nach Mitteilung vom Donnerstag gaben die Koblenzer Richter in einem Berufungsverfahren wie schon zuvor das zuständige Verwaltungsgericht der beklagten Stadt Neuwied recht. In Deutschland begrenzen die Kommunen die Preise für Taxifahrten.

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Koblenz/Neuwied (dpa/lrs) - Ein Taxiunternehmen ist mit seinem Vorstoß für höhere Preise in Neuwied vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz gescheitert. Nach Mitteilung vom Donnerstag gaben die Koblenzer Richter in einem Berufungsverfahren wie schon zuvor das zuständige Verwaltungsgericht der beklagten Stadt Neuwied recht. In Deutschland begrenzen die Kommunen die Preise für Taxifahrten.

Das klagende Taxiunternehmen hatte auf die Einführung des Mindestlohns 2015, Kostensteigerungen und weniger Fahrgäste verwiesen. Nur mit Schwarzarbeit könne noch kostendeckend gewirtschaftet werden. Die Stadt Neuwied holte fachliche Stellungnahmen ein und lehnte den Antrag auf erneute Tariferhöhung ab.

Zuletzt hatte sie die Tarife 2015 wegen des Mindestlohns angehoben. Laut OVG lagen diese im Vergleich zu benachbarten Städten und Landkreisen bereits im oberen Bereich. Die vom Taxiunternehmen vorgelegten Unterlagen und weitere fachliche Stellungnahmen gäben keine Anhaltspunkte, dass die Tarife in Neuwied „insgesamt unauskömmlich sein könnten“. Die Stadt darf dem OVG zufolge auch berücksichtigen, dass Taxipreise für Fahrgäste nicht unzumutbar in die Höhe klettern sollten. Zudem prüfe sie angesichts der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2019 die Taxitarife ohnehin erneut.

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