Koblenz:Steuerhinterziehung: Fast vier Jahre Haft für Ex-Bordellchef

Koblenz/Trier (dpa/lrs) - Ein früherer Trierer Bordellbetreiber muss wegen Steuerhinterziehung für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Koblenz ging am Dienstag in seinem Urteil von 3,3 Millionen Euro hinterzogenen Steuern aus, wie eine Sprecherin des Gerichts berichtete. Hinzu komme ein Fall von Betrug. Für die Steuerhinterziehung habe der Mann eigens ein Netz von Strohmännern und -frauen gespannt. Auch ein Rechtsanwalt beriet ihn laut der Gerichtssprecherin. Gegen diesen Juristen laufe ein eigenes Verfahren. Zuvor hatten mehrere Medien über das Urteil berichtet.

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Koblenz/Trier (dpa/lrs) - Ein früherer Trierer Bordellbetreiber muss wegen Steuerhinterziehung für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Koblenz ging am Dienstag in seinem Urteil von 3,3 Millionen Euro hinterzogenen Steuern aus, wie eine Sprecherin des Gerichts berichtete. Hinzu komme ein Fall von Betrug. Für die Steuerhinterziehung habe der Mann eigens ein Netz von Strohmännern und -frauen gespannt. Auch ein Rechtsanwalt beriet ihn laut der Gerichtssprecherin. Gegen diesen Juristen laufe ein eigenes Verfahren. Zuvor hatten mehrere Medien über das Urteil berichtet.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Gefängnis, die Verteidigung dreinhalb Jahre Haft gefordert, wie die Gerichtssprecherin weiter mitteilte. Der einstige Chef von drei Bordellen in Trier sowie im nahen Prüm und Trierweiler sei geständig und kooperativ gewesen, es habe auch teils eine Verständigung der Prozessbeteiligten gegeben. Schon bei einer Razzia vor seiner Festnahme im Mai 2018 in Wohnungen und Geschäftsräumen habe er die Beamten nach deren Fund von rund 400 000 Euro auf weitere Verstecke mit etwa 167 000 Euro hingewiesen.

Der Mann war auch schon wegen gemeinschaftlicher Anstiftung zum Verstoß gegen das Ausländergesetz rechtskräftig verurteilt worden. Die Stadt Trier verbot ihm, mangels Zuverlässigkeit weiterhin als Bordellbetreiber aufzutreten. Seine Beschwerde dagegen scheiterte vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz. Das jüngste, strafrechtliche Urteil des Landgerichts Koblenz ist noch nicht rechtskräftig.

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