Koblenz:Gericht stoppt Schließung von Grundschule im Westerwald

Koblenz (dpa/lrs) - Zum zweiten Mal hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Schließung einer kleinen Grundschule in Rheinland-Pfalz gestoppt. Bei ihrer Verfügung zur Schließung der Michaelschule in Kirchen-Herkersdorf (Kreis Altenkirchen) habe die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) drei Umstände nicht hinreichend berücksichtigt, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das Verwaltungsgericht hatte bereits im vergangenen Monat nach einem Eilantrag der Verbandsgemeinde Cochem entschieden, dass die Schule in Lieg (Kreis Cochem-Zell) doch nicht geschlossen werden dürfe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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Koblenz (dpa/lrs) - Zum zweiten Mal hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Schließung einer kleinen Grundschule in Rheinland-Pfalz gestoppt. Bei ihrer Verfügung zur Schließung der Michaelschule in Kirchen-Herkersdorf (Kreis Altenkirchen) habe die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) drei Umstände nicht hinreichend berücksichtigt, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das Verwaltungsgericht hatte bereits im vergangenen Monat nach einem Eilantrag der Verbandsgemeinde Cochem entschieden, dass die Schule in Lieg (Kreis Cochem-Zell) doch nicht geschlossen werden dürfe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Somit werden lediglich zwei andere Grundschulen geschlossen, weil sie die im Schulgesetz vorgeschriebene Mindestgröße unterschreiten. Dabei handelt es sich um die Schulen in Reifferscheid (Kreis Ahrweiler) und Frankenstein (Kreis Kaiserslautern). Bereits geschlossen wurde die Grundschule in Klotten an der Mosel. Auch zu diesem Schulstandort rief der kommunale Schulträger das Verwaltungsgericht Koblenz an, hatte damit aber keinen Erfolg. Das Ministerium hat im vergangenen Jahr die Überprüfung von 41 kleinen Grundschulen eingeleitet, die den Anforderungen des Schulgesetzes für eine Mindestgröße nicht gerecht werden.

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