Kiel (dpa/lno) - Ein Arbeitsvertrag kann auch dadurch zustande kommen, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeit in einem Betrieb aufnimmt und der Arbeitgeber diese Arbeit annimmt. Mit dieser Entscheidung aus dem August, die am Montag mitgeteilt wurde, bestätigte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein ein Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom Dezember 2017. Ein tarifliches Schriftformgebot für den Abschluss eines Arbeitsvertrags führt in der Regel nicht dazu, dass ein durch tatsächliches Handeln zustande gekommener Arbeitsvertrag unwirksam wird (AZ: 1 Sa 23/18).
Kiel:Gericht: Arbeitsvertrag auch durch Stillschweigen möglich
Kiel (dpa/lno) - Ein Arbeitsvertrag kann auch dadurch zustande kommen, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeit in einem Betrieb aufnimmt und der Arbeitgeber diese Arbeit annimmt. Mit dieser Entscheidung aus dem August, die am Montag mitgeteilt wurde, bestätigte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein ein Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom Dezember 2017. Ein tarifliches Schriftformgebot für den Abschluss eines Arbeitsvertrags führt in der Regel nicht dazu, dass ein durch tatsächliches Handeln zustande gekommener Arbeitsvertrag unwirksam wird (AZ: 1 Sa 23/18).
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