Karlsruhe:Keine Straftaten gebilligt: AfD-Funktionär freigesprochen

Karlsruhe (dpa/lsw) - Das Karlsruher Oberlandesgericht (OLG) hat den Sprecher des AfD-Kreisverbandes Pforzheim-Enzkreis vom Vorwurf freigesprochen, Straftaten gebilligt zu haben. Das teilte das OLG am Montag mit. Der Funktionär war in den beiden Vorinstanzen noch zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Richter hatten das damit begründet, dass er im Sommer vor zwei Jahren auf der Facebookseite des Kreisverbandes bewusst das "Abfackeln" von Flüchtlingsunterkünften mit dem Widerstand von Atomkraftgegnern verglichen, dies als zivilen Ungehorsam bezeichnet und somit die Brandanschläge gutgeheißen habe.

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Karlsruhe (dpa/lsw) - Das Karlsruher Oberlandesgericht (OLG) hat den Sprecher des AfD-Kreisverbandes Pforzheim-Enzkreis vom Vorwurf freigesprochen, Straftaten gebilligt zu haben. Das teilte das OLG am Montag mit. Der Funktionär war in den beiden Vorinstanzen noch zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Richter hatten das damit begründet, dass er im Sommer vor zwei Jahren auf der Facebookseite des Kreisverbandes bewusst das „Abfackeln“ von Flüchtlingsunterkünften mit dem Widerstand von Atomkraftgegnern verglichen, dies als zivilen Ungehorsam bezeichnet und somit die Brandanschläge gutgeheißen habe.

Das sahen die OLG-Richter im Beschluss vom 11. Mai anders. Eine Billigung setze voraus, dass der AfD-Politiker sich moralisch hinter die Straftat hätte stellen müssen. Das sei in diesem Fall nicht ersichtlich (Az.: 2 Rv 9 Ss 177/17).

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