Urteile:Karlsruhe gibt grünes Licht für Ceta unter Bedingungen

Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung darf das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada vorläufig mit auf den Weg bringen. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands ab, formulierte aber Bedingungen. Unter anderem muss sichergestellt sein, dass Deutschland aus dem Abkommen trotz vorläufigen Inkrafttretens notfalls wieder herauskäme. Damit kann das Ceta-Abkommen wie geplant Ende Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden.

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Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung darf das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada vorläufig mit auf den Weg bringen. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands ab, formulierte aber Bedingungen. Unter anderem muss sichergestellt sein, dass Deutschland aus dem Abkommen trotz vorläufigen Inkrafttretens notfalls wieder herauskäme. Damit kann das Ceta-Abkommen wie geplant Ende Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden.

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