Karlsruhe:BGH verwirft Revision von Kontrastmittel-Betrügern

Karlsruhe/Hamburg (dpa/lno) - Das Urteil gegen einen 68-jährigen Apotheker und einen Geschäftsführer wegen ihrer Beteiligung an einem Großbetrug mit Röntgen-Kontrastmitteln ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) habe die Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte der BGH am Freitag in Karlsruhe mit. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben (Az. 5 StR 46/17).

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Karlsruhe/Hamburg (dpa/lno) - Das Urteil gegen einen 68-jährigen Apotheker und einen Geschäftsführer wegen ihrer Beteiligung an einem Großbetrug mit Röntgen-Kontrastmitteln ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) habe die Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte der BGH am Freitag in Karlsruhe mit. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben (Az. 5 StR 46/17).

Das Landgericht Hamburg hatte den Apotheker vor einem Jahr wegen Betruges in 26 Fällen und Beihilfe zum Betrug in zehn Fällen zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der ehemalige Geschäftsführer (60) des mittlerweile insolventen Radiologie-Unternehmens Hanserad erhielt eine Strafe von viereinhalb Jahren Haft wegen Beihilfe.

Beide hatten mitgewirkt an einem groß angelegten Betrugsmodell des 60-jährigen Chefs von Hanserad, der sich ins Ausland abgesetzt hat und mit internationalem Haftbefehl gesucht wird. Die Hamburger Staatsanwaltschaft vermutet ihn nach Angaben eines Sprechers in den Vereinigten Arabischen Emiraten, wo er in Dubai eine Praxis führen soll. Deutschland hat ein Auslieferungsersuchen an die Emirate gerichtet, bislang aber ohne Erfolg. Der Schaden bei den Krankenkassen betrug rund acht Millionen Euro.

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