Hamburg:Klage von Prellbock-Sprecher gegen Bahnhof Altona angewiesen

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Hamburg (dpa/lno) - Der Sprecher der Initiative Prellbock ist mit seiner Klage gegen die geplante Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona an den Diebsteich gescheitert. Michael Jung sei als Privatperson von der Planung nicht in eigenen schützenswerten Rechten betroffen, urteilte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht am Freitag (1 E 25/18.P). Die Klage wurde als unzulässig abgewiesen. "Allein der Umstand, dass er in der Nähe des Bahnhofs wohnt und diesen nutzt, versetzt ihn nicht in die Lage, die Planung insgesamt im Klagewege anzugreifen", sagte ein Sprecher.

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Hamburg (dpa/lno) - Der Sprecher der Initiative Prellbock ist mit seiner Klage gegen die geplante Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona an den Diebsteich gescheitert. Michael Jung sei als Privatperson von der Planung nicht in eigenen schützenswerten Rechten betroffen, urteilte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht am Freitag (1 E 25/18.P). Die Klage wurde als unzulässig abgewiesen. „Allein der Umstand, dass er in der Nähe des Bahnhofs wohnt und diesen nutzt, versetzt ihn nicht in die Lage, die Planung insgesamt im Klagewege anzugreifen“, sagte ein Sprecher.

Unabhängig von dem Urteil ist die Verbandsklage des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) gegen die Bahnhofspläne weiter anhängig. Im August vergangenen Jahres hatte das Gericht einem Eilantrag des VCD stattgegeben. Seither liegen die Planungen auf Eis. Ein Termin für das Hauptsacheverfahren steht aber noch aus.

Nach den Plänen der Bahn sollen die Fern- und Regionalzüge statt in Altona künftig am zwei Kilometer nördlich gelegenen S-Bahnhof Diebsteich halten, der dafür ausgebaut werden soll. Das Projekt hat ein Volumen von rund 360 Millionen Euro. Der Kopfbahnhof in Altona soll Platz für 1900 Wohnungen und einen Park machen. Der S- und Bus-Bahnhof sollen in Altona bleiben.

Jung, der in 400 Metern Entfernung vom Bahnhof Altona wohnt, hatte zunächst gemeinsam mit dem VCD gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes zur Bahnhofsverlegung geklagt. Das Gericht hatte das Verfahren vor der Entscheidung abgetrennt.

Auch eine von Jungs Anwalt geltend gemachte Verletzung von Vorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der Wasserrahmenrichtlinie im Planungsverfahren hätten nicht zur Zulässigkeit der Klage geführt, sagte ein Gerichtssprecher. Eine Revision gegen die Abweisung wurde nicht zugelassen. Möglich sei aber eine Nichtzulassungsbeschwerde, über die das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden hätte.

Prellbock und VCD bedauerten die Entscheidung. „Das Oberverwaltungsgericht folgt mit seiner Entscheidung einer restriktiven Auslegung der EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung, wie sie in Deutschland leider inzwischen üblich ist“, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung.

„Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat die Rechtsauffassung der DB AG, dass die Klage unzulässig war, bestätigt“, sagte Bahn-Sprecher Egbert Meyer-Lovis. Damit sei nur noch das VCD-Verfahren anhängig. „Die DB AG steht weiterhin hinter dem Projekt und will den konstruktiven Dialog mit dem VCD im Faktencheck weiterführen.“ Um sich gegenseitig von ihren Argumenten pro und contra Verlegung zu überzeugen, treffen sich Vertreter der Stadt, der Bahn und der Kläger seit Frühjahr dieses Jahres zu solchen Faktenchecks.

Prellbock und VCD betonen erneut, dass die bisherigen Gespräche keinerlei Anhaltspunkte dafür böten, dass das Projekt genehmigungsfähig ist. „Ein systemrelevanter Bahnhof inmitten eines dynamisch wachsenden Stadtteils ist in Zeiten von Klimawandel und Verkehrswende ein wichtiger Trumpf, den die Deutsche Bahn und die Stadt Hamburg nicht leichtfertig aufgeben sollten.“ Eine Verlagerung des Fernverkehrs an den Diebsteich würde keine Verbesserungen für Fahrgäste und Bahnbetrieb bringen.

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