Hamburg:Gericht: Völlig anlasslose Kontrolle rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat zwei Polizeikontrollen eines aus Togo stammenden Mannes auf St. Pauli für rechtswidrig erklärt. In beiden Fällen hätten die...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hamburg (dpa/lno) - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat zwei Polizeikontrollen eines aus Togo stammenden Mannes auf St. Pauli für rechtswidrig erklärt. In beiden Fällen hätten die Voraussetzungen für eine Identitätsfeststellung nach dem Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei nicht vorgelegen, teilte am Mittwoch ein Gerichtssprecher mit.

St. Pauli gilt wegen der Drogenkriminalität offiziell als „gefährlicher Ort“, an dem die Polizei mehr Kontrollrechte hat. Diese gesetzliche Regelung war 2016 eingeführt worden, nachdem das Oberverwaltungsgericht die „Gefahrengebiete“ im Vorjahr für verfassungswidrig erklärt hatte.

Bei verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift dürfe es auch an einem sogenannten gefährlichen Ort keine völlig anlasslose Kontrolle von Menschen geben, stellte das Gericht in seiner Entscheidung vom 10. November fest (Az.: 20 K 1515/17). Vielmehr müssten gewisse Anhaltspunkte für einen Bezug der kontrollierten Person zur entsprechenden Gefahr - hier also der Drogenkriminalität - vorliegen.

Der Kläger, ein Anwohner der St.-Pauli-Hafenstraße, hatte sich gegen insgesamt vier Ausweiskontrollen zwischen November 2016 und April 2018 gewehrt. In einem Fall räumte die Stadt von sich aus die Rechtswidrigkeit ein, in einem anderen Fall zog der Mann seine Klage zurück.

Die verbleibenden beiden Identitätsfeststellungen waren nach Ansicht des Klägers auch deshalb rechtswidrig, weil die Polizeibeamten ihn wegen seiner Hautfarbe kontrolliert hätten. Über diese Frage habe das Gericht nicht entscheiden müssen, weil es für die Kontrollen gar keinen Anlass sah, erklärte der Sprecher. Gegen das Urteil kann die Stadt beim Oberverwaltungsgericht Berufung einlegen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: