Düsseldorf (dpa) - Stromlieferanten müssen ihren Kunden auch bei Preisaufschlägen wegen höherer Steuern oder Abgaben ein Kündigungsrecht einräumen. In einem noch nicht veröffentlichten Urteil habe das Düsseldorfer Landgericht entschieden, dass in einem solchen Fall das Sonderkündigungsrecht nicht ausgeschlossen werden dürfe, teilte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnten Kunden rückwirkend für drei Jahre Geld aus Preiserhöhungen zurückverlangen, hieß es weiter.
Urteile:Gericht stärkt Verbraucherrechte bei Strompreiserhöhungen
Düsseldorf (dpa) - Stromlieferanten müssen ihren Kunden auch bei Preisaufschlägen wegen höherer Steuern oder Abgaben ein Kündigungsrecht einräumen. In einem noch nicht veröffentlichten Urteil habe das Düsseldorfer Landgericht entschieden, dass in einem solchen Fall das Sonderkündigungsrecht nicht ausgeschlossen werden dürfe, teilte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnten Kunden rückwirkend für drei Jahre Geld aus Preiserhöhungen zurückverlangen, hieß es weiter.
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