Urteile:Gericht: Bundestag muss nicht vor Rüstungsexporten informiert werden

Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung darf Entscheidungen über Rüstungsexporte weiter geheim treffen und das Parlament erst nachträglich darüber informieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. "Die parlamentarische Kontrolle erstreckt sich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge", urteilten die Karlsruher Richter. Damit scheiterten die Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul mit weiten Teilen ihrer Klage. Sie wollten das Recht erstreiten, bereits vor Rüstungsgeschäften unterrichtet zu werden.

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Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung darf Entscheidungen über Rüstungsexporte weiter geheim treffen und das Parlament erst nachträglich darüber informieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. „Die parlamentarische Kontrolle erstreckt sich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge“, urteilten die Karlsruher Richter. Damit scheiterten die Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul mit weiten Teilen ihrer Klage. Sie wollten das Recht erstreiten, bereits vor Rüstungsgeschäften unterrichtet zu werden.

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