Urteile - Essen:Sechsjährige Tochter ermordet: 13 Jahre Haft für Mutter

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Eine Darstellung der Göttin Justitia. Foto: Carsten Koall/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Essen (dpa/lnw) - Das kleine Mädchen wurde nur sechs Jahre alt. Vor rund acht Monaten ist es grausam getötet worden. Die Täterin: die eigene Mutter. Am Freitag ist die 46-Jährige aus Bottrop am Essener Landgericht dafür verurteilt worden. Die Strafe: 13 Jahre Haft wegen heimtückischen Mordes.

Es war die Nacht auf den 28. Januar 2022, als die Angeklagte ihrer Tochter eine Überdosis Beruhigungsmittel verabreichte. Was danach passierte, bezeichnete Richter Jörg Schmitt als "katastrophale Tat". Laut Urteil hatte die 46-Jährige zunächst versucht, die Sechsjährige in der Badewanne zu ertränken. Anschließend hatte sie dem kleinen Mädchen mit einem Küchenmesser mehrfach in den Hals gestochen. Die Tochter hatte keine Chance.

Als die Sechsjährige am nächsten Tag gefunden wurde, lag sie tot im Bett der Mutter - mit einem Kuscheltier im Arm. Eine Lehrerin hatte die Polizei alarmiert. Sie hatte sich Sorgen gemacht, weil die Grundschülerin nicht im Unterricht war. Vor Gericht hatte die Lehrerin später gesagt: "Ich habe noch nie ein so unglückliches Kind gesehen."

Die Angeklagte hatte die Tat im Prozess gestanden, sich dabei aber auf Erinnerungslücken berufen. Sie habe nur noch vereinzelte Bilder im Kopf, hieß es in einer von ihren Verteidigern verlesenen Erklärung: Sie mit einem Messer in der Hand. Ihre Tochter leblos in der Badewanne, das Wasser rot verfärbt. "Ich kann das alles nicht begreifen", hatte sie den Richtern gesagt.

Auslöser der Tat waren laut Urteil schwere Depressionen und ein erbitterter Scheidungskrieg. "Es hat ein regelrechtes Gezerre um das Kind gegeben", so Richter Schmitt.

Am Tattag war dem Vater der Sechsjährigen vom Familiengericht ein erweitertes Umgangsrecht zugesprochen worden. Einige Stunden später soll sich die Angeklagte entschlossen haben, ihre Tochter zu töten.

Es gebe Anzeichen dafür, dass sie sich an ihrem getrennt lebenden Ehemann rächen wollte, hieß es im Urteil. Und auch dafür, dass sie nach dem Motto gehandelt habe: Wenn ich meine Tochter nicht ganz für mich haben kann, dann soll sie niemand haben. Das ließe sich aber nicht beweisen. "Im Vordergrund standen die Depressionen", so der Richter.

Die Angeklagte hatte sich nach der Tat Schnittverletzungen an den Armen zugefügt. "Ein völlig dilettantischer Selbstmordversuch", hieß es dazu im Urteil. Auch im Blut der 46-Jährigen war eine Überdosis Psychopharmaka festgestellt worden. Zur Tatzeit galt sie als vermindert schuldfähig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:220929-99-947648/4

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