Urteile:Deutschland darf Ceta nur unter Bedingungen zustimmen

Karlsruhe (dpa) - Deutschland darf beim Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada mitmachen - zumindest vorläufig und unter Auflagen. Das Bundesverfassungsgericht wies in Karlsruhe mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands zu Ceta ab, formulierte aber Bedingungen. Damit kann das Ceta-Abkommen wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Die Bundesregierung muss dabei aber unter anderem sicherstellen, dass Deutschland im Zweifel aus dem Abkommen wieder herauskommt.

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Karlsruhe (dpa) - Deutschland darf beim Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada mitmachen - zumindest vorläufig und unter Auflagen. Das Bundesverfassungsgericht wies in Karlsruhe mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands zu Ceta ab, formulierte aber Bedingungen. Damit kann das Ceta-Abkommen wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Die Bundesregierung muss dabei aber unter anderem sicherstellen, dass Deutschland im Zweifel aus dem Abkommen wieder herauskommt.

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