Urteile:De Maizière: NPD-Beobachtung durch Verfassungsschutz weiter geboten

Berlin (dpa) - Nach dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren hält Bundesinnenminister Thomas de Maizière eine Beobachtung der rechtsextremen Partei durch die Verfassungsschutzbehörden weiter für geboten. Das Verbot der Partei sei nicht daran gescheitert, dass sie keine verfassungsfeindlichen Ziele verfolge, sondern daran, dass sie zu schwach und unwichtig sei, sie auch zu verwirklichen. Das sei ein starkes Zeichen dafür, dass sie in den letzten Jahrzehnten die Auseinandersetzung mit der NPD erfolgreich geführt hätten.

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Berlin (dpa) - Nach dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren hält Bundesinnenminister Thomas de Maizière eine Beobachtung der rechtsextremen Partei durch die Verfassungsschutzbehörden weiter für geboten. Das Verbot der Partei sei nicht daran gescheitert, dass sie keine verfassungsfeindlichen Ziele verfolge, sondern daran, dass sie zu schwach und unwichtig sei, sie auch zu verwirklichen. Das sei ein starkes Zeichen dafür, dass sie in den letzten Jahrzehnten die Auseinandersetzung mit der NPD erfolgreich geführt hätten.

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