Urteile:Ceta-Minister Gabriel rettet sich in Karlsruhe - fürs erste

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Karlsruhe/Berlin (dpa) - Als Sigmar Gabriel in Berlin vor die Kameras tritt, ist das Urteil gerade einmal 45 Minuten alt. Eigentlich ist der SPD-Chef an diesem Tag in die nordrhein-westfälische Landesvertretung gekommen, um mit den SPD-Ministerpräsidenten über die Bund-Länder-Finanzen zu sprechen.

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Karlsruhe/Berlin (dpa) - Als Sigmar Gabriel in Berlin vor die Kameras tritt, ist das Urteil gerade einmal 45 Minuten alt. Eigentlich ist der SPD-Chef an diesem Tag in die nordrhein-westfälische Landesvertretung gekommen, um mit den SPD-Ministerpräsidenten über die Bund-Länder-Finanzen zu sprechen.

Aber in den Morgenstunden dürfte der Wirtschaftsminister mit seinen Gedanken eher in Karlsruhe gewesen sein. Stoppen die Verfassungsrichter eines der zentralen Projekte seiner Amtszeit, das Freihandelsabkommen Ceta?

Es sind Stunden, die nicht einer gewissen Dramatik entbehren. Am 18. Oktober wollen die EU-Handelsminister bei Ceta Fakten schaffen, die Zeit drängt also. In der deutschen Bevölkerung ist der Widerstand gegen das Abkommen der EU mit Kanada nach wie vor groß. Ende August sind beim Gericht binnen weniger Tage zwei Verfassungsbeschwerden eingegangen, hinter denen zusammen knapp 200 000 Menschen stehen.

Sie alle eint die Sorge vor dem Verlust von Bürgerrechten, vor rücksichtslosen Investoren und Lebensmitteln, die nicht mehr die hohen deutschen Standards erfüllen. Und die Verfassungsrichter nehmen ihre Bedenken ernst: Im Eilverfahren haben sie für den Mittwoch zur Verhandlung geladen. Anschließend beraten die Richter bis in die Nacht, denn das Urteil soll in den Grundzügen bis Donnerstag stehen.

Auf die Schnelle ist vorerst nur eine Frage zu beantworten: Was wäre schwerer wiedergutzumachen - wenn Teile von Ceta schon in den kommenden Monaten vorläufig in Kraft treten, obwohl manches an dem Vertrag womöglich verfassungswidrig ist? Oder wenn das Gericht die Bundesregierung rein auf Verdacht an der Unterzeichnung hindert?

Am Mittwoch hat Gabriel sein ganzes politisches Gewicht in die Waagschale geworfen, um den Richtern die Tragweite ihrer Entscheidung vor Augen zu führen. In den gut fünf Stunden Verhandlung steht er über weite Strecken selbst Rede und Antwort, erläutert, stellt klar, macht Zusagen. Und wird nicht müde, seinen zentralen Punkt zu betonen: Wenn die EU wegen Deutschland die Unterzeichnung auf dem EU-Kanada-Gipfel am 27. Oktober platzen lässt, sei Ceta tot. „Ich mag mir gar nicht vorstellen, was das für Europa bedeuten könnte.“

Für Gabriel persönlich wären die Folgen kaum weniger verheerend. Der Freihandels-Ärger haftet dem SPD-Chef an, seit er 2013 nach dem Posten des Wirtschaftsministers gegriffen hat: Er muss den linken Parteiflügel pflegen, steht aber zugleich in der Pflicht, das Beste für die deutsche Exportnation herauszuholen. Ein schwieriger Spagat.

Lange setzt er sich für beide transatlantische Abkommen ein, das umstrittene Ceta und das noch umstrittenere TTIP mit den USA - bis er Ende August bei TTIP die Reißleine zieht. Zwei Landtagswahlen und einen heiklen Parteikonvent zu Ceta hat Gabriel seither unbeschadet überstanden. Parteikollegen zollen ihm dafür Respekt, sprechen sich für eine Kanzlerkandidatur Gabriels aus. Andere stellen seine Eignung intern infrage. Neuer Riesenärger wegen Ceta - auch international - wäre das letzte, was der Vizekanzler in diesen Tagen gebrauchen kann.

Am Ende scheint Gabriel die Richter mit seinem Auftritt fürs erste überzeugt zu haben. Bei einem ungerechtfertigten Ceta-Stopp „drohten der Allgemeinheit mit hoher Wahrscheinlichkeit schwere Nachteile“, sagt Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung - „weniger auf wirtschaftlichem als vielmehr auf politischem Gebiet“. Deutschland laufe Gefahr, kein verlässlicher Partner mehr zu sein.

Aber die verfassungsrechtlichen Bedenken bleiben, und die Richter des Zweiten Senats nehmen den Vizekanzler beim Wort: Die Bundesregierung darf Ceta nur unterzeichnen, wenn sie dafür geradesteht, dass eine Rolle rückwärts jederzeit möglich wäre. Weil der Vertrag das nicht eindeutig hergibt, muss Deutschland sich „in völkerrechtlich erheblicher Weise“ erklären. In weiteren Punkten ist dafür zu sorgen, dass die vorläufige Anwendung nicht zu weit geht.

„Die drei Auflagen, die es gibt, werden wir selbstverständlich erfüllen“, sichert Gabriel wenig später in Berlin in die Kameras zu, das sei „relativ problemlos“. Er spricht von einem „ersten großen Schritt“, sachlich und ohne Triumph in der Stimme.

Tatsächlich ist der Kampf um Ceta lange nicht gewonnen. Die Richter haben gleich zu Beginn der Verhandlung angekündigt, dass sie das Abkommen in einem Hauptsacheverfahren genauer unter die Lupe nehmen werden - für die Kläger ein großer Erfolg. Es dürfte also nur eine Frage der Zeit sein, bis Gabriel erneut nach Karlsruhe reisen muss.

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