Celle:Versicherungsschutz: Lücken bei Arbeit aus dem Home-Office

Celle (dpa/lni) - Der Versicherungsschutz bei der Arbeit von zu Hause aus weist nach Auffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen erhebliche Lücken auf. So sollten bei Unfällen auf dem Weg vom Home-Office in die Kita mögliche Schäden, die die Erwerbsfähigkeit mindern könnten, demnach privat absichert werden, sagte Gerichtssprecher Carsten Kreschel in Celle zu einem am Montag veröffentlichten Urteil (AZ: L 16 U 26/16).

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Celle (dpa/lni) - Der Versicherungsschutz bei der Arbeit von zu Hause aus weist nach Auffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen erhebliche Lücken auf. So sollten bei Unfällen auf dem Weg vom Home-Office in die Kita mögliche Schäden, die die Erwerbsfähigkeit mindern könnten, demnach privat absichert werden, sagte Gerichtssprecher Carsten Kreschel in Celle zu einem am Montag veröffentlichten Urteil (AZ: L 16 U 26/16).

Konkreter Anlass für den Hinweis ist der Fall einer Mutter aus Peine, die von zu Hause aus für ein Braunschweiger Unternehmen arbeitete. Auf dem Rückweg vom Kindergarten rutschte sie bei Blitzeis mit ihrem Fahrrad aus und brach sich den Ellenbogen. Die komplizierte Behandlung nach dem Unfall im Jahr 2013 kostete etwa 19 000 Euro.

Die Krankenkasse bezahlte, forderte das Geld aber von der Berufsgenossenschaft zurück. Diese hielt sich aber nicht für zuständig, weil kein Arbeits- oder Wegeunfall vorliege, sondern ein privater Heimweg. Diese Auffassung bestätigte das Gericht in einem Urteil Ende September. Sind Wohnung und Arbeitsplatz in einem Gebäude, ist der Weg zum Kindergarten laut Gericht privat. Ob der Versicherungsschutz angesichts zunehmender Arbeit aus dem Home-Office erweitert werde, könne allein der Gesetzgeber entscheiden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Landessozialgericht die Revision zum Bundessozialgericht zu.

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