Braunschweig:Vollkaskoversicherung muss für klaren Unfallschaden zahlen

Braunschweig (dpa/lni) - Meldet ein Autofahrer seiner Vollkaskoversicherung einen Schaden, der nur auf einem Unfall beruhen kann, muss die Versicherung zahlen. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig hervor. Geklagt hatte der Fahrer eines Automatik-Wagens, welcher sich in Leerlaufstellung N selbstständig in Bewegung gesetzt hatte, als der Mann ausgestiegen war. Beim Versuch, den Wagen zu stoppen, war er aus Versehen aufs Gaspedal gekommen. Der Wagen schoss nach vorne, durchbrach einen Torflügel seiner Einfahrt und nahm zwei Stützpfeiler mit (AZ.: 11 U 74/17).

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Braunschweig (dpa/lni) - Meldet ein Autofahrer seiner Vollkaskoversicherung einen Schaden, der nur auf einem Unfall beruhen kann, muss die Versicherung zahlen. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig hervor. Geklagt hatte der Fahrer eines Automatik-Wagens, welcher sich in Leerlaufstellung N selbstständig in Bewegung gesetzt hatte, als der Mann ausgestiegen war. Beim Versuch, den Wagen zu stoppen, war er aus Versehen aufs Gaspedal gekommen. Der Wagen schoss nach vorne, durchbrach einen Torflügel seiner Einfahrt und nahm zwei Stützpfeiler mit (AZ.: 11 U 74/17).

Die Versicherung glaubte ihm die Geschichte nicht. Die Richter aber widersprachen: Wenn der Sachverhalt im Einzelnen nicht aufgeklärt werden könne, es aber feststehe, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Unfall beruhen können, reiche das für eine Zahlungspflicht der Versicherung aus. In diesem Fall hatte unter anderem ein Gutachter bestätigt, dass die Spuren am Auto und in der Toreinfahrt zueinander passten und der vom Autofahrer geschilderte Unfallhergang plausibel sei. Und auch bei einem Versuch des Gutachters habe sich das Auto in der Getriebestellung N selbstständig in Bewegung gesetzt.

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