Urteile - Boppard:Landkreis muss neu über Antrag zu Windrädern entscheiden

Koblenz/Boppard (dpa/lrs) - Der Rhein-Hunsrück-Kreis muss seine Ablehnung von drei Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Stadt Boppard erneut überdenken. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz in einem Berufungsverfahren, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Das Urteil fiel demnach am 6. Juni. Das OVG hob damit die vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz auf.

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Koblenz/Boppard (dpa/lrs) - Der Rhein-Hunsrück-Kreis muss seine Ablehnung von drei Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Stadt Boppard erneut überdenken. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz in einem Berufungsverfahren, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Das Urteil fiel demnach am 6. Juni. Das OVG hob damit die vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz auf.

Der Kreis hatte einen Antrag für ursprünglich vier Windräder im Januar 2015 angelehnt. Denn der Kreis befürchtete eine Verschandelung der Landschaft durch die weithin sichtbaren Anlagen, weil der Standort in der Nähe des UNESCO-Welterbes Oberes Mittelrheintal sein sollte. Daraufhin klagt die Firma, die die Anlagen aufstellen wollte, gegen den Landkreis. Das Unternehmen wollte nach Umplanungen nur noch drei statt vier Anlagen aufstellen und verlangte, den ursprünglichen Ablehnungsbescheid aufzuheben. Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte die Klage im Juli 2018 ab. Die Richter waren damals ebenfalls der Ansicht, dass die Windräder das Landschaftsbild beeinträchtigen könnten.

Dem widersprach nun das Oberverwaltungsgericht. Zwar sei das Obere Mittelrheintal eine besonders schutzwürdige Landschaft. Eine Verunstaltung sei durch die beantragten Windräder aber nicht zu befürchten. Der Landkreis müsse daher prüfen, ob es noch andere Gründe gebe, die gegen die Anlagen sprächen.

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