Bautzen:OVG: Abschiebung von neunköpfiger Familie rechtswidrig

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Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild)

Die Abschiebung einer neunköpfigen Familie von Sachsen nach Georgien war rechtswidrig. Der Familie sei eine Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland...

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Bautzen (dpa/sn) - Die Abschiebung einer neunköpfigen Familie von Sachsen nach Georgien war rechtswidrig. Der Familie sei eine Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland seitens des Freistaates Sachsen zu ermöglichen, urteilte das Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) am Freitag. Zudem habe der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache eine Duldung zu erteilen (Az.:3 B 277/21). Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar. Der Landkreis begrüßte die Entscheidung des Gerichtes und werde sie entsprechend umsetzen, hieß es in einer Mitteilung.

Der Fall hatte politische Wellen geschlagen, auch überregional. Unter anderem hatten die Grünen und die Linken im Landtag die Abschiebung scharf kritisiert, weil man das Ehepaar am 10. Juni diesen Jahres mit sieben Kindern nachts aus den Betten holte und abschob. Die Familie war 2013 nach Deutschland gekommen und galt als Beispiel für eine gut gelungene Integration. Fünf Kinder waren hier zur Welt gekommen. Der Vater arbeitete als Pfleger.

Die zuständigen Behörden würden die Vorgaben des OVG umsetzen, sobald die Entscheidungsgründe ausgewertet worden seien, und der Familie eine Wiedereinreise ermöglichen, teilte das Landesinnenministerium mit. Im Anschluss werde die zuständige Ausländerbehörde des Landkreises über noch offene Verfahren unter Berücksichtigung des oberverwaltungsgerichtlichen Beschlusses entscheiden.

„Wir sind erleichtert, dass das OVG doch noch für die Familie entschieden hat, weil der Fall schon ausweglos schien“, sagte Dave Schmidtke vom sächsischen Flüchtlingsrat. Die Situation sei für die Familie in Georgien in den vergangenen Wochen sehr schwer gewesen, weil sie sich in der fremden Welt nicht zurechtgefunden habe. „Die elfjährige Tochter hat in Videobotschaften und Mitteilungen immer wieder ihre Sehnsucht betont, endlich wieder in Deutschland auf die Schule gehen zu dürfen.“

Der OVG-Beschluss entfalte eine große Signalwirkung, sagte Juliane Nagel, asylpolitische Sprecherin der Linksfraktion im sächsischen Landtag. „Endlich ist klargestellt, dass Bleiberecht vor Abschiebung steht. Das sind gute Nachrichten für eine weitreichende Bleibeoffensive in Sachsen, wie wir sie einfordern.“ Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Franziska Schubert, hofft, dass dieses Urteil für die sächsische Abschiebepraxis richtungsweisend sein wird.

„Die Familie muss jetzt unverzüglich nach Sachsen zurückgeholt werden. Das Innenministerium und die zuständigen Behörden in Pirna sind jetzt in der Pflicht, ihre Fehler zu korrigieren“, sagte der integrationspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Albrecht Pallas. Das Innenministerium und die zuständigen Behörden müssten ein Sofortprogramm zum Schutz von gut integrierten Familien auflegen und umsetzen sowie die Härtefallverfahren humaner werden.

© dpa-infocom, dpa:210813-99-830731/4

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