Karlsruhe (dpa) - Ein unverheirateter Mann kann laut Bundesgerichtshof nicht die Kinder seiner Lebensgefährtin adoptieren, um sie rechtlich zu gemeinsamen Kindern zu machen. Das Gesetz sieht die Adoption von Stiefkindern nur mit Trauschein oder in gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartnerschaft vor. Diese Regelungen seien eindeutig, so der BGH. Wenn der Gesetzgeber die Adoption nur bei einer stabilen Beziehung der Eltern erlaube und das an rechtlicher Absicherung festmache, liege das in seinem Ermessen.
Urteile:Adoption von Stiefkindern laut BGH nur mit Trauschein möglich
Karlsruhe (dpa) - Ein unverheirateter Mann kann laut Bundesgerichtshof nicht die Kinder seiner Lebensgefährtin adoptieren, um sie rechtlich zu gemeinsamen Kindern zu machen. Das Gesetz sieht die Adoption von Stiefkindern nur mit Trauschein oder in gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartnerschaft vor. Diese Regelungen seien eindeutig, so der BGH. Wenn der Gesetzgeber die Adoption nur bei einer stabilen Beziehung der Eltern erlaube und das an rechtlicher Absicherung festmache, liege das in seinem Ermessen.
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