Urteil:Dehoga kritisiert Erhöhung der Mehrwertsteuer in Gastronomie

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Die Mehrwertsteuer in Gaststätten und Cafés soll wieder auf den höheren Satz steigen. Ein Branchenverband befürchtet Schlimmes für „öffentliche Wohnzimmer“.

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Bad Kreuznach (dpa/lrs) - Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Rheinland-Pfalz kritisiert die geplante Rückkehr zum höheren Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie. Nach Worten von Dehoga-Landespräsident Gereon Haumann ist es ein fataler Irrweg, als Medizin gegen das jüngste Urteil des höchsten deutschen Gerichts „nun das Gastgewerbe dafür zur Rechenschaft zu ziehen und bluten zu lassen! Es wird allein in Rheinland-Pfalz zu 750 bis 1000 Betriebsschließungen, deutschlandweit zu rund 12.000, kommen.“ Haumann ergänzte in der Nacht auf Freitag, „Preise müssen erhöht werden, Umsätze werden sinken“. Am Ende werde es zu „enormen Verlusten an Arbeitsplätzen“ kommen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verwendung von Corona-Krediten für Klimaprojekte am Mittwoch als verfassungswidrig bewertet. Das Urteil reißt ein 60 Milliarden Euro großes Loch in die Finanzierung von Klimavorhaben der Bundesregierung. Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie soll zum Jahresbeginn wieder auf 19 Prozent angehoben werden. Darauf verständigte sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur die Ampel-Koalition. Um die Gastronomie in der Corona-Krise zu entlasten, war die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants und Cafés vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden.

Dehoga-Landespräsident Haumann kritisierte, die Bundesregierung nehme mit der Steuererhöhung „Insolvenzen, Ausbildungs- und Arbeitsplatzverluste im ländlichen Raum und die Verteuerung von Speisen in fast allen Lebensbereichen in Kauf“. Die Politik lege damit „die Axt an den Kitt, der die Gesellschaft zusammenhält: unsere öffentlichen Wohnzimmer!“ Dehoga-Landesgeschäftsführerin Anna Roeren-Bergs forderte trotz angespannter Haushaltssituation gleiche Steuern für alle Speisen. Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei der Lieferung wird nur mit sieben Prozent besteuert. „Das Gastgewerbe ist nach Corona und Inflation mit immensen Kostensteigerungen in allen relevanten Kostengruppen nicht mehr geeignet als Kuh, die sich endlos melken lässt“, mahnte Roeren-Bergs.

© dpa-infocom, dpa:231117-99-980360/2

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