Gesetzesentwurf:Gaffen und Upskirting soll härter bestraft werden

Wer Unfall-Tote filmt oder fotografiert, soll künftig mit Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren bestraft werden können. (Foto: Lino Mirgeler/picture alliance)
  • Künftig sollen das Fotografieren unter Röcke und von Unfallopfern härter bestraft werden.
  • Gaffer müssen mit Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen.
  • Das Kabinett hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet, dem der Bundestag aber noch zustimmen muss.

Das Bundeskabinett hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die es erlauben soll, das Fotografieren unter Röcke härter zu bestrafen. "Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren ist eine demütigende, durch nichts zu rechtfertigende Verletzung ihrer Intimsphäre", erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) den Gesetzesentwurf. Bisher war das sogenannte Upskirting keine Straftat, sondern wurde lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Anders als das Fotografieren wird das Veröffentlichen solcher Bilder schon länger als Straftat gewertet. Seit 2015 drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, wenn Bilder ins Internet gestellt werden, die dem Ansehen der Abgebildeten erheblich schaden können. Betroffene können zudem die sofortige Löschung, Schadenersatz und gegebenenfalls eine Geldentschädigung verlangen. Auch wenn der Täter das Opfer berührt oder zusätzlich beleidigt und erniedrigt hat, wurde der Vorfall strafrechtlich verfolgt. Der Gesetzesänderung ging eine Online-Petition voraus, die mehr als 100 000 Menschen unterzeichnet hatten.

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Das sogenannte Upskirting ist in Deutschland bislang kein Straftatbestand. Ida Marie Sassenberg kämpft dafür, dass sich das ändert.

Von Julia Bergmann

Auch Gaffern drohen härtere Strafen. Wer Unfall-Tote filmt oder fotografiert, soll künftig mit Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren bestraft werden können. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch, dass auch das "Herstellen und Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt" als Straftat gewertet werden soll.

Der Bundestag muss den beiden von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesänderungen noch zustimmen.

© Sz.de/dpa/hij - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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