Unfälle:Personenzug hätte Abschnitt nicht befahren dürfen

Bonn (dpa) - Der nahe Neuss auf einen Güterzug aufgefahrene Personenzug hätte den Gleisabschnitt nicht befahren dürfen. Das sagte ein Sprecher der Bundesstelle für Eisenbahn-Unfalluntersuchungen in Bonn. Bei dem Unfall gestern Abend wurden laut Bundespolizei 9 Menschen schwer und 41 leicht verletzt. Warum der Zug die Strecke dennoch befuhr, müsse nun geklärt werden, erklärte die Ermittlungsstelle. Dies sei keine Schuldzuweisung an den Lokführer. So müsse etwa noch ermittelt werden, ob etwa die Signale falsch geschaltet gewesen seien oder vom Lokführer übersehen wurden.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Bonn (dpa) - Der nahe Neuss auf einen Güterzug aufgefahrene Personenzug hätte den Gleisabschnitt nicht befahren dürfen. Das sagte ein Sprecher der Bundesstelle für Eisenbahn-Unfalluntersuchungen in Bonn. Bei dem Unfall gestern Abend wurden laut Bundespolizei 9 Menschen schwer und 41 leicht verletzt. Warum der Zug die Strecke dennoch befuhr, müsse nun geklärt werden, erklärte die Ermittlungsstelle. Dies sei keine Schuldzuweisung an den Lokführer. So müsse etwa noch ermittelt werden, ob etwa die Signale falsch geschaltet gewesen seien oder vom Lokführer übersehen wurden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: